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Ventilator absetzen – frische Luft für das Unternehmen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Ventilator absetzen – frische Luft für das Unternehmen
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Ventilator absetzen – frische Luft für das Unternehmen

Bei einem Ventilator handelt es sich um ein Geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz als GWG bezeichnet. Daher es möglich, einen Ventilator absetzen zu lassen. Grundsätzlich sollten Sie sich dennoch vor dem Kauf bei Ihrem Steuerberater erkundigen, ob sich geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen lassen und wie Sie den Ventilator geltend machen können. Achten Sie beim Kauf des Gerätes darauf, eine Rechnung ausstellen zu lassen, die dann beim Finanzamt eingereicht werden kann. So kann der Kauf sich als Betriebsausgabe gewinnmindernd auswirken.

Ventilator absetzen und im Sommer kühle Luft genießen

Ventilator absetzen und im Sommer kühle Luft genießen

Wenn im Sommer die Temperaturen im Büro immer höher klettern, dann stellt sich die Frage: Ist ein Ventilator steuerlich absetzbar? Fakt ist: Sie können den Ventilator als Betriebsausgabe absetzen. Die Kosten für einen Ventilator sind unterschiedlich. Hier kommt es auch darauf an, für welches Modell Sie sich entscheiden. Es gibt den klassischen Tischventilator, der oft schon für geringe Beträge erhalten werden kann. Aber auch Standventilatoren sind oft eine Alternative zu einer teuren Klimaanlage.

Die Ventilator Abschreibung – Nutzungsdauer und Kosten für die Abschreibungsdauer

Die AfA-Tabelle bildet die Grundlage für die Abschreibung von Produkten im Betrieb. Die Betriebsausgabe Ventilator fällt dabei nicht unter Werbungskosten oder unter Arbeitsmittel, sondern wird zum Anlagevermögen gezählt. Der Ventilator erhöht auch die Betriebskosten. Von einer Ventilator Abschreibung kann daher vermutlich Abstand genommen werden. Die Kosten bewegen sich oft nur im dreistelligen Bereich und damit kann der Betrag direkt bei der Steuer geltend gemacht werden. Sie können über den Steuerberater eine sofortige Abzugsfähigkeit geltend machen. Allerdings müssen Sie ihn dafür maßgeblich geschäftlich nutzen für die Firma und nicht privat.

Im Video: Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Industrie Ventilator von der Steuer absetzen

Den Ventilator gibt es aber nicht nur für das Büro. So können Sie den Ventilator als Betriebsausgabe absetzen, wenn Sie diesen für den industriellen Bereich benötigen. Sie werden beispielsweise verwendet, um die Maschinen kühl zu halten und eine Überhitzung zu verhindern. In diesem Fall spielt die Nutzungsdauer eine Rolle und Sie können den Ventilator absetzen und abschreiben. Dafür muss in der Abschreibungstabelle nachgesehen werden, welche Nutzungsdauer hier sinnvoll ist.

Gerade bei Ventilatoren in dieser Höhe ist es wichtig, dass Sie mit dem Steuerberater sprechen und sich ausrechnen lassen, wie gewinnmindernd sich die Geräte auswirken können. In diesem Rahmen ist es wichtig, einen Preisvergleich durchzuführen und zu schauen, welche Industrie-Ventilatoren für Ihren Betrieb einsetzbar sind. Bei der Ausstellung der Rechnung sollten Sie auch hier auf eine korrekte Rechnungsstellung achten, damit die Rechnung generell bei der Steuer eingereicht werden kann und auch anerkannt wird.

Weitere Kosten bei der Anschaffung von einem Ventilator

Wenn Sie einen Ventilator kaufen, dann können Sie vielleicht auch andere Kosten absetzen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen. Zu diesen Kosten gehören mögliche Kosten für den Transport oder auch Fahrtkosten. Wenn es zu Reparaturen am Ventilator kommt, dann können diese ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Handelt es sich um ein kostenintensives Modell, dann können mögliche Finanzierungskosten abgesetzt werden. Auch in diesem Fall ist es gut, wenn Sie sich bei einem Steuerberater informieren, inwieweit Sie diese Kosten anrechnen lassen können.

Bildnachweise: Decken-Ventilator: pomphotothailand - Fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.