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Waffen steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Waffen steuerlich absetzen
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Um in Deutschland legaler Besitzer einer Schusswaffe (Gewehr, Pistole, etc.) zu sein, braucht man eine gültige Waffenbesitzkarte. Diese bekommt man nur, wenn man entsprechende Sachkunde (durch eine abgelegte Prüfung) sowie ein begründetes Bedürfnis nach einer Schusswaffe nachweisen kann.

In der Regel liegt ein solches Bedürfnis nur bei Jägern, Sportschützen, Sammlern und Erben vor. Aber selbst eine Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum dauerhaften Führen einer Waffe. Hierfür ist vielmehr ein Waffenschein erforderlich, der aber nur in wenigen Ausnahmefällen von den Behörden ausgestellt wird.

Eine Waffe erwirbt man normalerweise aus rein privaten Gründen, um damit beispielsweise in einem Schützenverein seinem Hobby nachzugehen. Dementsprechend werden die Kosten einer Waffe grundsätzlich auch nicht steuerlich berücksichtigt. Was den Abzug als Betriebsausgaben betrifft, sind Aufwendungen für die Jagd sogar in einer eigenen gesetzlichen Vorschrift (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG) ausdrücklich als nicht abzugsfähig genannt – damit dürften eben auch Waffen gemeint sein. Man kann die Kosten für eine Waffe selbst dann nicht steuerlich geltend machen, wenn man eine Tätigkeit ausübt, bei der man potenziell gefährdet ist.

Eine Ausnahme vom steuerlichen Abzugsverbot gibt es lediglich dann, wenn eine Waffe in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Die Waffe muss also zwingend zur Erzielung der jeweiligen steuerpflichtigen Einnahmen benötigt werden. Wer beispielsweise als Hobbyjäger gelegentlich selbst erlegtes Wild an Freunde und Bekannte verkauft, darf deswegen noch keine Kosten geltend machen, weil er auch seine Einnahmen nicht versteuert. Wird diese Tätigkeit allerdings langfristig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, so kann ein Betriebsausgabenabzug möglich sein. Gleiches gilt, wenn jemand die Jägerei berufsmäßig ausübt.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.