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Der neue Mindestlohn ab Oktober 2022: Höhe, Ausnahmen und Strafen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 4. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Der neue Mindestlohn ab Oktober 2022: Höhe, Ausnahmen und Strafen
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Der neue Mindestlohn ab Oktober 2022: Höhe, Ausnahmen und Strafen

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche kommt so ein monatlicher Brutto-Lohn von 2080 Euro brutto zusammen. Dabei handelt es sich um die Lohnuntergrenze. Weniger dürfen Unternehmen ihren Angestellten bis auf wenige Ausnahmen nicht zahlen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Sanktionen.

Beachten Sie: Dieser Text bezieht sich auf die Lage im Jahr 2022. Zum 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben! Im Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 12,82 Euro erfolgen.

Welche Funktion hat der Mindestlohn?

Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt, damit alle Arbeitnehmer ein Auskommen erhalten, von dem sie ihre alltäglichen Rechnungen bezahlen können. Er soll die Kosten für Miete, Lebensmittel und andere wichtige Ausgaben decken und ein Leben in Würde garantieren. Gleichzeitig soll der Mindestlohn dafür sorgen, dass Arbeitnehmer ausreichend in die Rentenkasse einzahlen und so später nicht in die Altersarmut rutschen. Nicht zuletzt bedeutet der Mindestlohn eine Stärkung der Kaufkraft, was sich wiederum positiv auf die gesamte wirtschaftliche Lage im Land auswirken kann.

Seit 2015 ist der Mindestlohn regelmäßig erhöht worden, um ihn an die natürliche Inflation und die damit verbundenen steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Die sogenannte Mindestlohnkommission schlägt der Bundesregierung die Höhe des Mindestlohns vor. Die aktuelle Erhöhung liegt aber im Koalitionsvertrag begründet, in dem sich die Regierung auf einen einmaligen Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde geeignet hatte.

Wichtig: Abgesehen vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibt es sogenannte Branchenmindestlöhne. Diese liegen in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn und werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt. Sie sind verbindlich für Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind. Solche branchengebundene Mindestlöhne gibt es beispielsweise im Dachdeckerhandwerk, in der Pflegebranche oder in der Gebäudereinigung.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer

Am 30. Juni 2022 wurde die Änderung der Mindestlohngrenze verkündet. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Der Mindestlohn wurde von 10,45 Euro pro Stunde auf 12 Euro erhöht. Bestimmte Arten der Beschäftigung sind jedoch vom Mindestlohn ausgenommen. Das betrifft vor allem Personengruppen, die nicht zu den Arbeitnehmern im klassischen Sinn gezählt werden, wie die Folgenden:

  • Selbstständige
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
  • Teilnehmer einer Maßnahme der Arbeitsförderung
  • Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte tätig sind
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung

Hinweis: Auch wenn Auszubildende nicht den gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer erhalten, bekommen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz eine Mindestvergütung, die nach Lehrjahren gestaffelt ist. Arbeitgeber sind also auch hier in der Verantwortung, sich auf dem Laufenden zu halten und ihre Auszubildende entsprechend zu entlohnen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber ist es vor allem wichtig zu wissen, welche Verpflichtungen sie erfüllen müssen, um empfindlichen Sanktionen zu entgehen. Neben der Zahlung des Mindestlohns müssen sie sich um die Dokumentationspflicht kümmern und dafür sorgen, dass auch Subunternehmen Mindestlohn an die Angestellten zahlen.

Die Dokumentationspflicht betrifft geringfügig Beschäftigte und bestimmte Branchen

Minijobber und andere geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls berechtigt, Mindestlohn zu erhalten. Um die Schwarzarbeit zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegt, dass Arbeitgeber aus diesem Grund verpflichtet sind, die Arbeitszeit von Minijobbern zu dokumentieren. Darüber hinaus gilt die Regelung für Branchen, in denen es in der Vergangenheit häufig zu Schwarzarbeit gekommen ist. Unter anderem sind folgende Wirtschaftsbereiche betroffen:

  • Baugewerbe
  • Gastronomie
  • Logistikbereich
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung

Arbeitnehmer sollten besonders darauf achten, den Beginn und das Ende des jeweiligen Arbeitstages aufzuzeichnen. Auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit sollte erfasst werden. Pausen zählen nicht dazu und müssen entsprechend abgezogen werden. Die Dokumente bedürfen keiner Unterschrift und können sowohl handschriftlich als auch auf dem Computer verfasst werden. Allerdings müssen zeitliche Fristen eingehalten werden. So sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit spätestens sieben Tage später festzuhalten. Die Dokumente sollten jederzeit griffbereit sein. Die Aufzeichnungen können jederzeit vom Zoll kontrolliert werden.

Der neue Mindestlohn ab Oktober 2022: Höhe, Ausnahmen und Strafen
Die Dokumentationspflicht soll Schwarzarbeit vorbeugen.

Haftung des Arbeitgebers beziehungsweise Generalunternehmers

Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet der Generalunternehmer dafür, dass von ihm beauftragte Subunternehmen den Mindestlohn einhalten. Das bedeutet, dass der Generalunternehmer die Rolle eines Bürgen einnimmt und bei Verstößen auch die Strafe zahlen muss. Arbeitnehmer, die bei einem Subunternehmen beschäftigt sind, können sich außerdem direkt an das Generalunternehmen wenden und dort den Mindestlohn einfordern. Deswegen ist es empfehlenswert, im Vertrag mit dem Subunternehmen festzulegen, dass sich dieser verpflichtet, Mindestlohn an alle Angestellten zu zahlen. Dadurch wird die Haftung allerdings nicht ausgeschlossen. Deswegen ist es zusätzlich wichtig, Subunternehmen sorgfältig auszuwählen und sich für einen verlässlichen Partner zu entscheiden.

Welche Strafen drohen?

Kommt es zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, können diese mit Sanktionen geahndet werden. Hält ein Unternehmen nicht die Dokumentationspflicht ein, können Strafzahlungen von bis zu 30.000 Euro fällig werden. Werden hingegen Arbeitnehmer unter Mindestlohn bezahlt, sind Sanktionsgelder von bis zu 500.000 Euro möglich. Um diesen Sanktionen zu entgehen, sollten Unternehmen also zeitig klären, ob sie alle Verpflichtungen einhalten und auch Subunternehmer überprüfen. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch den Zoll kontrolliert.

Wie hoch war der Mindestlohn vor der Anhebung in 2022?

Seit der Einführung des Mindestlohns wurde dieser regelmäßig angehoben:

  • 2015 und 2016: 8,50 Euro
  • 2017 und 2018: 8,84 Euro
  • 2019: 9,19 Euro
  • 2020: 9,35 Euro
  • 2021: im ersten Halbjahr 9,50 Euro, in der zweiten Jahreshälfte 9,60 Euro
  • 2022: im ersten Halbjahr 9,82 Euro, in der zweiten Jahreshälfte 10,45 Euro; ab Oktober 2022 12,00 Euro

Damit stieg der Mindestlohn seit 2015 um 22,9 Prozent.

Bildnachweise: © Fokussiert – stock.adobe.com, © made_by_nana – stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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