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Weiterhin voller Vorsteuerabzug für Fahrzeugkosten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Weiterhin voller Vorsteuerabzug für Fahrzeugkosten
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So funktioniert die Leasing Abschreibung im Unternehmen

Das Jahressteuergesetz 2009 wurde am 19.12.2008 vom Bundesrat verabschiedet und am 24.12.2008 verkündet. Im Gegensatz zum Entwurf des Gesetzes wurde die geplante hälftige Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeugkosten zurückgenommen.

Das bedeutet für den Unternehmer, dass er weiterhin die volle Vorsteuer bei Anschaffung eines Fahrzeuges geltend machen kann. Das gilt ebenfalls für die Vorsteuer aus den laufenden Fahrzeugkosten. Im Gegenzug muss der Unternehmer jedoch die private Nutzung des Pkw versteuern.

Quelle: Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)


Bildnachweise: © Sven Krautwald/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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