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Was es bei Arbeitgeberdarlehen zu beachten gibt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Was es bei Arbeitgeberdarlehen zu beachten gibt
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Auch wenn die Darlehenszinsen derzeit auf einem historischen Tief sind – Arbeitgeberdarlehen sind nach wie vor äußerst beliebt. Schließlich liegt es auf der Hand, dass sich ein Arbeitnehmer Geld von seinem Arbeitgeber leiht, um sich beispielsweise ein neues Auto oder sogar ein Eigenheim zu finanzieren. Aus steuerlicher Sicht gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten, denn wie immer steckt der Teufel im Detail.

Zu günstige Arbeitgeberdarlehen führen in die Steuerpflicht

Problematisch sind insbesondere zinslose Darlehen und solche, die unterhalb des marktüblichen Zinssatzes verzinst werden. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Zinsersparnis dann ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Früher galt hierfür ein starrer Zinssatz von 5,5 Prozent als marktüblich – und zwar unabhängig davon, wie das Darlehen verwendet wurde. Seit Anfang 2008 kann man den marktüblichen Zins im Einzelfall auch nachweisen. Neu ist auch, dass nach dem Verwendungszweck unterschieden wird. Wer beispielsweise von seinem Chef einen Baukredit für 4 Prozent bekommt, muss glaubhaft machen, dass er ein vergleichbares Darlehen auch auf dem freien Markt zu den gleichen Konditionen bekommen würde. Dieser Nachweis gelingt in der Regel durch entsprechende Bankbestätigungen. Bei kleineren Krediten wie etwa Konsumdarlehen dürfte es unter Umständen auch genügen, wenn man beispielsweise von einer Internetbank einen Bildschirmausdruck der tagesaktuellen Darlehenszinsen macht. Sofern der marktübliche Zins nicht nachgewiesen wird, dienen die statistischen Durchschnittszinsen der Deutschen Bundesbank als Maßstab. Diese findet man auf bundesbank.de – geordnet nach Verwendungszweck und Zeitraum.

Klare Vereinbarungen sind wichtig

Die o. g. Regelungen gelten nur dann, wenn es sich um ein echtes Darlehen handelt. Hierfür sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag schließen, wie er unter Fremden üblich wäre. Das erfordert zumindest eindeutige Bestimmungen über Darlehenshöhe, Zinssatz, Laufzeit und Sicherheiten. Fehlt es an derartigen Vereinbarungen oder halten diese einem Fremdvergleich nicht statt, dann könnte das Finanzamt einen steuerpflichtigen Zufluss von Arbeitslohn unterstellen. Steuerpflicht tritt in der Regel auch dann ein, wenn der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines Darlehens verzichtet.

Steuervorteile nutzen

Auch günstige Darlehen unterhalb des marktüblichen Zinssatzes können steuerfrei ausgehen. Der Grund dafür ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro für Sachbezüge jeder Art. Es fällt dann keine Steuer an, wenn die Summe aller monatlichen Sachbezüge diese Freigrenze nicht übersteigt.

Beispiel

A bekommt einen Konsumkredit über 10.000 Euro für 3 Prozent pro Jahr. Der marktübliche Zins für solche Darlehen beträgt 8 Prozent.

Jährlicher marktüblicher Zins: 800 Euro
Jährlicher bezahlter Zins: 300 Euro
Jährliche Zinsersparnis: 500 Euro

Die Zinsersparnis beträgt umgerechnet 41,67 Euro im Monat. Das Darlehen kann also steuerfrei bleiben. Für Mitarbeiter von Kreditinstituten greift zusätzlich zu dieser allgemeinen Freigrenze auch noch der Rabattfreibetrag von jährlich 1.080 Euro, wenn sie Darlehen von ihrem Arbeitgeber bekommen.

Quellen:

Bildnachweise: © Bacho Foto/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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