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Haftpflichtversicherung Vergleich: Angebote für Gewerbe und Selbständige prägen große Unterschiede

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

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Haftpflichtversicherung Vergleich: Angebote für Gewerbe und Selbständige prägen große Unterschiede
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Haftpflichtversicherung Vergleich: Angebote für Gewerbe und Selbständige prägen große Unterschiede

Haftpflichtversicherung Vergleich: Angebote für Gewerbe und Selbständige prägen große Unterschiede

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber vor: Für alle Schäden kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Selbständige. Die finanziellen Forderungen, die durch die Schadensregulierung entstehen, können nicht nur mehrere tausend Euro umfassen, sondern steigen gerade bei Personenschäden schnell in den Millionenbereich. Für den Schadensverursacher würde das in vielen Fällen den finanziellen Ruin bedeuten. Aus diesem Grund hat die Versicherungsbranche die Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen. Die Haftpflichtversicherung deckt finanzielle Forderungen infolge der Schadensregulierung ab. Auf dem Versicherungsmarkt ist sie als private Haftpflichtversicherung, aber auch als Betriebshaftpflicht zu finden. Letztere ist die Haftpflichtversicherung für Unternehmen und Selbständige. In diesem Ratgeber sind die Unterschiede zwischen den Haftpflichtversicherungen zusammengefasst. Darüber hinaus erfahren Sie, worauf Sie bei einer guten Haftpflicht achten müssen und welche branchenspezifischen Leistungen in der Betriebshaftpflichtversicherung inbegriffen sind.

Bedeutung und Leistungen der Haftpflichtversicherung

Bedeutung und Leistungen der Haftpflichtversicherung

Zwar deckt die Haftpflichtversicherung Gewerbe andere Bereiche ab als die private Absicherung, eines haben Beide jedoch gemeinsam: Die Haftpflichtversicherung springt bei Schadensansprüchen ein, die gegenüber dem Versicherungsnehmer gestellt werden. Die Schadensregulierung kann dabei in drei Bereichen erfolgen:

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

In allen drei Bereichen arbeiten die Versicherer mit verschiedenen Deckungssummen. Teilweise sind diese bei einzelnen Haftpflichtversicherungsarten als Mindestdeckungssummen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, in anderen Fällen handelt es sich um individuell festgelegte Punkte der Versicherer. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass sowohl die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen als auch die Definitionen der Versicherer für die meisten Schäden ausreichend sind.

Wer gewerblich tätig ist, ist immer dem Risiko ausgesetzt, dass ihm während der Tätigkeit als Freiberufler, Anwalt oder beispielsweise auch Gastronom Fehler passieren. Für diese Fehler und Schäden, die daraus resultieren, kann er von Kunden, aber auch von Geschäftspartnern haftbar gemacht werden. Verletzen sich Gäste in der Gastronomie beispielsweise, weil das Restaurant während des Winters den Eingangsbereich nicht richtig geräumt hat, können sie Schadenersatz fordern. Je nach Verletzung kann dieser schnell mehrere tausend Euro umfassen.

Zwar kann eine Firma Schäden, Fehler und Unfälle nicht zu 100 Prozent vermeiden, aber sie kann sich vor den daraus resultierenden finanziellen Forderungen schützen. Dies ist mit der Haftpflichtversicherung Gewerbe möglich. Besser bekannt als Betriebshaftpflichtversicherung wurde sie explizit für Versicherungsnehmer ins Leben gerufen, die gewerblich tätig sind.

Wie bei der Privathaftpflichtversicherung fallen auch bei der gewerblichen Variante im Haftpflichtversicherung Vergleich große Unterschiede bei Leistungen und Preisen auf.

Durch die Betriebshaftpflicht werden Schäden abgedeckt, die sowohl im gewerblichen als auch im freiberuflichen Bereich entstehen. Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler unterscheidet sich dabei vor allem im Leistungsumfang von der für Unternehmen. Für einen Handwerker sind beispielsweise ganz andere Leistungen interessant als für einen Dienstleister.

Die Haftpflichtversicherung für Unternehmen steht für sämtliche Rechtsformen auf dem Markt zur Verfügung:

  • GmbH
  • GbR
  • UG
  • AG
  • Einzelunternehmen

Unabhängig von der Unternehmensform und der Größe des Betriebs gilt in der Bundesrepublik folgender Grundsatz:

Für alle Schäden, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen, können Sie auf Grund dem Unternehmenswesen sowie dem Selbstständigkeits-Aspekt haftbar gemacht werden.

Bedeutung und Leistungen der Haftpflichtversicherung

Liegt die Haftpflichtversicherung Gewerbe vor, übernimmt der Versicherer nicht nur die Schadenersatzforderung, sondern wickelt auch die komplette Schadensregulierung ab. Dabei ist durch eine solche Versicherung auch immer ein gewisser Rechtschutz gegeben, denn der Versicherer überprüft automatisch, ob die Ansprüche des Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Demnach kämpft die Haftpflichtversicherung für Unternehmen und deren Recht. Die Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, bei dem Versicherer einen entsprechenden Antrag auf Schadensregulierung zu stellen. Weiterhin muss er die Aufklärung des Schadensfalls uneingeschränkt unterstützen. Ergeben sich im Zuge der Untersuchungen neue Erkenntnisse, werden die Forderungen von der Versicherungsgesellschaft zurückgewiesen. Sie sind in diesem Fall unbegründet.

Bei Personenschäden springt die Haftpflichtversicherung für Selbständige auch bei jahrelangen Forderungen ein. Sind Personen durch Sie bzw. Ihr Unternehmen, Produkt oder Inventar zu Schäden gekommen, müssen Sie oft nicht nur mit der Übernahme der Behandlungskosten, sondern auch mit Schmerzensgeld rechnen. Jahrelange Zahlungen sind bei bleibenden Schäden eine weitere Belastung. Für all das springt die Haftpflichtversicherung ein.

Überblick über die wichtigsten Haftpflichtrisiken

Gerade Existenzgründer, die sehr sorgsam und weitsichtig mit den finanziellen Mitteln umgehen müssen, möchten vor allem in den ersten Jahren auf die Haftpflichtversicherung Gewerbe verzichten. Je nach Branche, den damit verbundenen Risikofaktoren und der Unternehmensgröße erheben sich unterschiedliche monatliche oder jährliche Beiträge. Diese können vor allem in einzelnen Geschäftsfeldern sehr hoch sein. Trotzdem sollten auch Start-ups nicht auf einen gewissen Grundschutz verzichten, denn Haftungsrisiken gibt es überall. Schon als Nachhilfelehrer, der seiner Tätigkeit nur nebenberuflich nachgeht, sind Haftungsrisiken gegeben. Gleiches gilt für einen eigenen E-Store oder die verschiedenen Handwerksarbeiten.

Die Haftpflichtversicherung Gewerbe berücksichtigt nicht nur Schäden infolge von einem Produkt oder Arbeiten, die ausgeführt wurden, sondern auch infolge von falschen Beratungen. Diese sind vor allem für Dienstleister oder auch Unternehmensberater wichtig. Grundlegend sollten auch  Mitglieder der freien Berufe auf die Haftpflichtversicherung für Freiberufler zurückgreifen. Hier übernimmt sie einen wichtigen Existenzschutz.

Achtung
Sowohl für Freiberufler als auch für Unternehmer gilt: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keinerlei Schäden, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstanden sind. Damit ist für eine Existenzsicherung der Abschluss einer separaten Versicherung unerlässlich.

Die Haftpflichtversicherung Gewerbe minimiert die Risiken für Unternehmen:

  • Schutz gegen Unfälle
  • Finanzielle Entlastung im Schadensfall
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Regulierung von abgedeckten sowie gerechtfertigten Schäden

Angesichts der hohen Schadenersatzforderungen, die auf ein Unternehmen allein infolge eines Unfalls zukommen können, sind die Beiträge, die die Anbieter verlangen, gering.

Umfang der Haftpflichtversicherung für Unternehmen

Während bei dem Versicherungsschutz für Freiberufler klar ist, dass dieser Schäden des freiberuflich Tätigen übernimmt, ist dies bei Unternehmen nicht so eindeutig. Bei Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ist die Situation eine andere. Hier stellt sich die Frage, ob nur der Geschäftsführer im Versicherungsschutz inbegriffen ist. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung schließt grundlegend auch die Mitarbeiter eines Unternehmens ein. Nach dem deutschen Recht sind die Arbeitgeber grundlegend für die Schäden verantwortlich, die den Mitarbeitern passieren. Bei einem Unternehmen mit 20 Mitarbeitern ist demnach das Risiko ein ganzes anderes als bei einem Freiberufler. Das wird vom Versicherer berücksichtigt.

Anders ist die Rechtslage bei Subunternehmern. Subunternehmer sind meist Freiberufler. Sie werden im Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung für Unternehmen nicht berücksichtigt. Verursachen sie Schäden, wenden sich die Geschädigten in der Regel selbst an die Subunternehmer und machen dort ihre Ansprüche geltend.

Die Haftpflichtversicherung Gewerbe deckt keine Schäden ab, die Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber passieren. Hier ein Beispiel:

Beschädigt ein Mitarbeiter eines Restaurants einen Tisch, muss er diesen Schaden, wenn es der Arbeitgeber wünscht, selbst bezahlen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Schadensfall, der über die Versicherung abgerechnet werden kann. Auch Unfälle, die die Mitarbeiter erleiden, sind keine Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung.

Es gibt für die Haftpflichtversicherung Gewerbe keine Versicherungspflicht. Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es sich entsprechend absichert, um sich vor eventuellen finanziellen Forderungen zu schützen.

Von der Versicherung ausgeschlossene Schäden

Von der Versicherung ausgeschlossene Schäden

Im Haftpflichtversicherung Vergleich sollte prinzipiell auch kontrolliert werden, welche Schäden durch die Betriebshaftpflicht nicht übernommen werden. Hierzu gehören

  1. Gegenseitige Schäden: Dies sind Schäden, die die Mitarbeiter beim Arbeitgeber selbst verursachen.
  2. Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden
  3. Schäden infolge von grob fahrlässigen Handlungen bzw. Unfällen

Viele Unternehmen haben ihre Räumlichkeiten in gemieteten Objekten. Hier ist eine Abwicklung über die Haftpflichtversicherung Gewerbe möglich. Wichtig ist dann aber auch, dass die Schäden möglichst zeitnah gemeldet werden. So kann zügig geklärt werden, ob eine Abwicklung durch den Versicherer möglich ist. Dies gilt übrigens auch für andere gemietete Gegenstände wie

  • Boot
  • Auto
  • Motorrad
  • Roller
  • Maschinen

Nicht jede Versicherung übernimmt diese Schäden. Hier müssen Sie im Haftpflichtversicherung Vergleich darauf achten, dass die Übernahme von Mietschäden inbegriffen ist. Diese kann teilweise auch in die Verträge eingeschlossen werden. Besitzt Ihr Unternehmen jedoch vorwiegend Eigentum und greift nur selten auf Mietobjekte und Mietgegenstände zurück, können Sie auf diese zusätzliche Leistung verzichten.

Schadensabwicklung durch die Betriebshaftpflichtversicherung

Entsteht durch Sie ein Schaden, übernimmt die Haftpflichtversicherung für Unternehmen die komplette Schadensabwicklung. Für Sie als Versicherten ist das sehr angenehm, denn Sie sind lediglich versichert, bei der Aufklärung bzw. Untersuchung behilflich zu sein. Diesen Service bietet übrigens auch eine günstige Haftpflichtversicherung an. Die Schadensabwicklung und die Aufgaben, die Sie als Versicherer übernehmen müssen, sind sehr übersichtlich. Das sind zusammengefasst die wichtigsten Schritte:

  1. Melden Sie den Schaden der Versicherung. Dies kann zunächst formlos erfolgen. Teilen Sie den entstanden Schaden per Telefon, E-Mail, Fax oder vielleicht auch persönlich der Versicherungsgesellschaft mit.
  2. Sie bekommen von dem Anbieter ein Formular. Dieses müssen Sie möglichst genau ausfüllen, denn mit dem Formular beschreiben Sie den Schadenshergang.
  3. Nach Einreichen des ausgefüllten Formulars kann die Versicherung eventuell weitere Fragen haben oder Unterlagen anfordern. Reagieren Sie darauf möglichst schnell, damit einer sicherer Schadensabwicklung nichts im Weg steht.
  4. Der Versicherer wird eventuell weitere Zeugen zum Hergang befragen.
  5. Es erfolgt die Prüfung des Vorgangs durch den Versicherer.
  6. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die Schadenssumme ausgezahlt.

Im Haftpflichtversicherung Vergleich müssen in der Regel auch Angaben zu Vorschäden gemacht werden. Relevant ist dies vor allem für Unternehmen, die schon einmal eine Haftpflichtversicherung Gewerbe abgeschlossen haben und nun auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind. Die neuen Versicherer interessieren sich grundlegend für bereits regulierte Schäden, denn sie lassen immer eine Einschätzung des Risikos zu. Trotzdem gilt:

Auch bei einem Vorschaden darf eine Gesellschaft den Versicherungsschutz nicht verwehren. Ein Versicherungsabschluss muss trotzdem möglich sein.

Wird nach den Vorschäden gefragt, kann sich diese Frage auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren beziehen. Meist müssen hier nur die Schadensart und die Schadenshöhe genannt werden. Weiterhin verlangen die Anbieter Angaben zum Vorversicherer, um Rücksprache halten zu können.

Haftpflichtversicherungen im Vergleich: Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten

Die Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen, die es gibt, denn sie stellen immer einen gewissen Existenzschutz dar. Da Schäden in verschiedenen Bereichen entstehen können und die Schadensverursacher nicht immer nur Menschen sein müssen, gibt es auf dem Versicherungsmarkt mittlerweile viele Haftpflichtversicherungen bzw. Versicherungskombinationen. So kann beispielsweise auch eine Hausrat und Haftpflichtversicherung auf privater Ebene abgeschlossen werden. Sie deckt zwei Schadensbereiche ab. Tests der Stiftung Warentest zeigen, dass sich bei allen Angeboten der Haftpflichtversicherung Vergleich lohnt.

Die Tabelle fasst die wichtigsten Haftpflichtversicherungen und deren Merkmale zusammen.

VersicherungsartLeistungen / Versicherungsschutz
Hausratversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Immobilienbesitzer und Mieter

  • ersetzt Hab und Gut (bewegliche Einrichtungsgegenstände) im Schadensfall
  • deckt Schäden durch Feuer, Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm ab
  • Absicherung von Fahrrädern und Elementarschäden möglich
Drohnen Haftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Private und gewerbliche Drohnennutzer

  • Pflichtversicherung für alle Drohnenbesitzer
  • Unterschiede zwischen gewerblicher und privater Nutzung
  • deckt Schäden ab, die durch die Drohne entstehen
Jagdhaftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Jäger

  • Schutz für Tätigkeiten sowie Unterlassungen, die mit Jagd verbunden sind
  • teilweise nur Jagdausübung versichert
  • schließt teilweise Jagdhunde mit ein
Hundehaftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Hundehalter

  • in einigen Bundesländern Pflichtversicherung
  • übernimmt Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht werden
  • Beiträge sind teilweise rasseabhängig
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Haus- und Grundbesitzer, insbesondere Vermieter

  • sichert Risiken ab, die von Haus oder Grundstück ausgehen
  • Beiträge richten sich nach Nutzungsform
  • Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar

 

Transporthaftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Für alle, die Waren und Güter transportieren

  • übernimmt Schäden an transportierten Waren
  • gehört zu gewerblichen Haftpflichtversicherungen
  • Abwehr und Ausgleich von Ansprüchen Dritter
Gebäudehaftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Haus- und Wohnungsbesitzer

  • ausschließlich für Vermieter
  • übernimmt Schäden von Dritten, die aufgrund der eigenen Immobilie entstehen
Kfz Haftpflichtversicherung

 

Potenzielle Versicherungsnehmer: Halter von Fahrzeugen

  • Pflichtversicherung
  • Kfz Versicherung muss bei Fahrzeugzulassung nachgewiesen werden
  • übernimmt Schäden, die Dritte beispielsweise bei einem Verkehrsunfall erleiden

Weitere Informationen zur den verschiedene Hundeversicherungen erfahren Sie auf: hund-als-haustier.de.

Die Haftpflichtversicherungen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften in Deutschland angeboten. Entsprechend groß ist die Auswahl im Haftpflichtversicherung Vergleich. Einige Anbieter haben sich aufgrund des Leistungsumfangs bei Vergleichen und Tests durchgesetzt. Bekannte Versicherungsgesellschaften sind

  • AXA
  • Gothaer Versicherung
  • HUK & HUK24
  • CosmosDirekt
  • DA Direkt
  • Ergo
  • Generali
  • HDI

Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, können Sie diese um verschiedene Bausteine erweitern. Die meisten Versicherer bieten beispielsweise neben den Standardleistungen weitere Optionen an. Weiterhin ist die Kombination mit anderen Versicherungsarten möglich. So können Sie beispielsweise die Haftpflichtversicherung Gewerbe mit einer Vermögensschadenhaftpflicht kombinieren.

Diese Zusatzversicherung kommt für alle Berater und Dienstleister in Frage. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt ausschließlich die Regulierung von Vermögensschäden, die beispielsweise infolge von einer fehlerhaften Beratung oder einer falsch erbrachten Dienstleistung entstanden sind. Besonders wichtig ist dieser Schutz für

  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater

Bei vielen Versicherern ist zudem die Kombination von Betriebs- und Privathaftpflicht möglich. Einen Aufpreis müssen Sie in den meisten Fällen nicht zahlen. Von der Privathaftpflicht werden sämtliche Schäden übernommen, die im privaten Umfeld auftreten. Sie schließt neben dem Versicherungsnehmer immer auch die Familie, also den Ehepartner und die Kinder, ein.

Einflussfaktoren der Beiträge

Die Beiträge der Haftpflichtversicherung Gewerbe werden immer individuell berechnet. Natürlich werben die Anbieter auch hier mit besonders günstigen Preisen. Die Mindestbeiträge betreffen aber nur die wenigsten Unternehmen. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach folgenden Faktoren:

  • Betriebsart bzw. Tätigkeit
  • Mitarbeiteranzahl und Betriebsgröße
  • Jahresumsatz
  • Selbstbehalt

Erweitern Sie den Leistungsschutz um Optionen, können diese die monatlichen Beiträge weiter steigen lassen. Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt natürlich auch die Deckungssumme, die für die unterschiedlichen Schäden gewährt wird. In den Pflichtversicherungen schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich Mindestdeckungssummen vor. Diese müssen dann auch eingehalten werden. Einige Versicherer zeigen sich hier flexibel und bieten höhere Deckungssummen. Für Personen- sowie Sachschäden müssen sich die Deckungssummen auf wenigstens 3 Millionen Euro belaufen. Der Selbstbehalt kann in der Regel individuell ausgesucht werden. Hier gibt es Staffelungen, an die sich die Versicherten halten müssen. Die Unterschiede, die dadurch an den Beiträgen entstehen, sind verschieden.

Wechsel und Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung

Wie jede Versicherung fußt auch die Betriebshaftpflicht auf einem Vertrag und dieser kann natürlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bei der Haftpflichtversicherung Gewerbe schriftlich erfolgen. Für eine ordentliche Kündigung muss ein Zeitfenster von 3 Monaten eingehalten werden. Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie sicher sein, eine günstige Haftpflichtversicherung gefunden zu haben. Vergleichen Sie die Leistungen also genau und achten Sie hier auch auf eventuelle Extras der Anbieter. Die Kündigung erfolgt zum Laufzeitende. Einige Versicherer bieten hier den Service, den Vertrag beim alten Anbieter zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei der Betriebshaftpflicht nur dann, wenn diese die Beiträge erhöht, die Leistungsseite aber davon unberührt bleibt.

Betriebshaftpflichtversicherung ist Betriebsausgabe
Die Kosten, die durch die Haftpflichtversicherung Gewerbe entstehen, können Sie absetzen. Die Betriebshaftplicht zählt zu den betrieblichen Versicherungen. Demnach ist es eine Betriebsausgabe, die den Gewinn und damit auch die Steuerlast mindert.

Betriebshaftpflichtversicherung stellt wichtige Existenzabsicherung dar

Immer wieder taucht bei Unternehmen die Frage auf, ob sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wirklich lohnt. Sicherlich sind die Beiträge vor allem bei einzelnen Unternehmensgrößen und in einzelnen Branchen nicht gering, trotzdem sollte auf einen Abschluss nicht verzichtet werden. Kosten infolge von Schadensregulierungen, die Sie vornehmen müssen, können schnell mehrere tausend bzw. zehntausend Euro umfassen. Diese Forderungen stellen für jedes Unternehmen und jeden Unternehmer eine Existenzbedrohung dar. Vor dieser Gefahr werden Sie mit der Betriebshaftpflichtversicherung geschützt. Der Versicherer übernimmt im Schadensfall die Regulierung und kämpft darüber hinaus auch für Ihr Recht. Bereits als Freiberufler sollten Sie auf diese Absicherung nicht verzichten. Doch der Haftpflichtversicherung Vergleich lohnt, denn die Unterschiede sowohl auf der Beitrags- als auch auf der Leistungsebene sind groß.

Bildnachweise: Auto: Kara/ Fotolia.com, Frau mit Halskrause: highwaystarz / fotolia.com, Ordner: Marco2811 / fotolia.com, Justizia: Gina Sanders / fotolia.com, Handschlag: Picture-Factory/ fotolia.com,

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.