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Kilometergeld/ Entfernungspauschale

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Kilometergeld/ Entfernungspauschale
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Kilometergeld-Entfernungspauschale

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Kilometergeld/ Entfernungspauschale

Was ist das Kilometergeld?

Mithilfe der Entfernungspauschale können bei Fahrten mit dem privaten Pkw unter Umständen erheblich Steuern gespart werden.
Mithilfe der Entfernungspauschale können bei Fahrten mit dem privaten Pkw unter Umständen erheblich Steuern gespart werden.

Die Abrechnung der betrieblich veranlassten Fahrten mit dem privaten Pkw wird häufig umgangssprachlich als Kilometergeld oder Pendlerpauschale bezeichnet. 

Die Entfernungspauschale stellt den pauschalen Abrechnungsbetrag pro betrieblich gefahrenen Kilometer dar. Das Kilometergeld wird also im Rahmen der Fahrtkosten in der Reisekostenabrechnung zu Betriebsausgaben absetzbar gemacht. Der pauschale Kilometersatz für den Pkw beträgt 0,30 Euro, für die Fahrt mit dem Fahrrad kann man pro km immerhin noch 0,05 Euro ansetzen. Für jedes andere Motorbetriebene Fahrzeug wird pauschal 0,20 Euro angesetzt.

Art des FahrzeugsPauschalbetrag pro gefahrenem Kilometer
Pkw0,30 €
Fahrrad0,05 €
jedes andere motorbetriebene Fahrzeug0,20 €

Das Kilometergeld ist also das Produkt aus den gefahrenen Kilometern (Hin- und Rückfahrt) sowie dem anzusetzenden Kilometer Satz.

Das Kilometergeld kommt jedoch nur bei den Unternehmern zum Einsatz, die die Fahrtkosten pauschal berechnen, das Fahrzeug also vorwiegend privat genutzt wird, sich daher nicht im Betriebsvermögen befindet und so die betrieblichen Fahrten des privaten Fahrzeugs per Kilometergeld geltend gemacht werden. Anders dagegen bei Fahrzeugen, die sich aufgrund gesetzlicher Regelungen im Betriebsvermögen des Unternehmens befinden. Hier sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen, somit entfällt die Abrechnung der Fahrten per Pauschale.

Beispiel zum Kilometergeld

Der Unternehmer fährt mit seinem privaten PKW zu einem Kundengespräch. Insgesamt legt er 125 Kilometer hin und zurück mit seinem Fahrzeug zurück. Das Kilometergeld berechnet sich nun folgendermaßen:
125km x 0,30 Euro = 37,50 Euro.

Der Unternehmer kann die so ermittelten 37,50 Euro mittels einer Reisekostenabrechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abrechnung dient dabei als Eigenbeleg, da er ja von niemandem eine Rechnung oder eine Quittung für diese dienstliche Fahrt erhält.

Im Lexikon nachlesen

Wie muss das Kilometergeld in der Reisekostenabrechnung angegeben werden?

Eine einfache Möglichkeit die gefahrenen Kilometer nachzuweisen ist das Führen eines Fahrtenbuches.
Eine einfache Möglichkeit die gefahrenen Kilometer nachzuweisen ist das Führen eines Fahrtenbuches.

Verwendet der Unternehmer ein Formular zur Abrechnung des Kilometergeldes in seinen Reisekosten, braucht er die Spalten nur entsprechend seiner beruflich getätigten Fahrt auszufüllen. Es beginnt mit dem Datum, dem Beginn und Ende der Fahrt, dem Reiseanlass und den gefahrenen Kilometern. Hat die Reise länger als 8 Stunden gedauert, kann der Unternehmer in der gleichen Reisekostenabrechnung auch den Verpflegungspauschbetrag angeben.

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Bildnachweise: © v.poth - stock.adobe.com, Björn Wylezich - fotolia.com, Gina Sanders - fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.