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Zinsen müssen versteuert werden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Zinsen müssen versteuert werden
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Wie mit Fremdkapitalzinsen umgegangen werden muss

Die Zinsen auf Steuererstattungen galten lange Zeit als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.06.2010 wurde diese Regelung jedoch ausgesetzt.

 Der Gesetzgeber reagierte darauf und im Jahressteuergesetz 2010 entschied man, dass Erstattungszinsen auf Steuererstattungen generell als Einkünfte aus Kapitalforderungen anzusehen seien. Damit seien die Zinsen zu versteuern. Das wurde jetzt auch vom Finanzgericht (FG) Münster bestätigt.

Der zugrunde liegende Fall

Im zugrunde liegenden Fall ging es um ein Ehepaar, das für Steuererstattungen Erstattungszinsen erhielt. Zeitgleich mussten aber auch Steuernachzahlungen geleistet werden, die für mehrere Jahre galten. Das Paar war der Ansicht, dass nun entweder die Nachzahlungszinsen für die vorhergehenden Jahre steuerlich absetzbar seien oder aber die Erstattungszinsen steuerfrei seien.

Das Finanzgericht Münster sah den Fall anders. Es entschied, dass das Jahressteuergesetz 2010 eindeutig vorsehe, dass die Neuregelungen auch rückwirkend greifen. Damit seien auch alle noch nicht rechtskräftig festgesetzten Steuern zu berücksichtigen.

Keine Sonderausgaben für Nachzahlungszinsen

Daraufhin argumentierte das Paar, dass die Nachzahlungszinsen zumindest als Sonderausgaben berücksichtigt werden müssten. Doch auch dieser Meinung schloss sich das FG Münster nicht an. Die Regelung, dass Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben geltend gemacht werden könnten, sei schon seit 1999 nicht mehr in Kraft. Insofern seien die aktuellen Regelungen des Gesetzes auch verfassungskonform. Es stehe dem Gesetzgeber schließlich zu, Regelungen zu treffen, die parallel laufen.

Derzeit läuft das Revisionsverfahren beim BFH. Dort soll nun entschieden werden, ob die aktuelle Rechtsprechung tatsächlich korrekt ist. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VIII R 1/11 geführt.

In Anlehnung an: http://www.steuertipps.de/ (Link entfernt, da Artikel nicht mehr im Netz)


Bildnachweise: © vege/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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