Magazin » Kleinunternehmer müssen Umsatz 2008 überwachen Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Der Jahreswechsel bringt auch für die sonst von Bürokratie weitestgehend verschonten Kleinunternehmer einige Pflichtaufgaben mit sich. Will der Unternehmer auch in 2009 die Kleinunternehmerregelung anwenden, darf der Jahresumsatz 2008 die Grenze von 17.500,- EUR nicht überschreiten.
Quelle : Kleinunternehmer und Regelbesteuerung im gruenderlexikon
Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com
Das könnte Sie auch interessieren: Künftig muss für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Sammelposten gebildet werden. Vorausgesetzt das Wirtschaftsgut…
Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist…
Unternehmer, die Rentner beschäftigen müssen bis dato für diese Beschäftigten die gleichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wie…
Fällt in Deutschland das Wort Reform, fragt sich der aufmerksame Unternehmer sofort, wie viel mehr…
Viele Unternehmer haben ihren Investitionsplan für 2009 schon fertig aufgestellt. Sollte 2009 der Pkw Kauf…
Wenn Sie gerade vor der Überlegung stehen, sich selbstständig zu machen, ist einer der entscheidenden…
Nach dem schon 2003 die Buchführungspflichten zur Förderung von Kleinunternehmern gelockert wurden und dann durch…
Für Kaufleute gelten handels- und steuerrechtliche Vorschriften, die genauestens regeln, wie lange bestimmte Schriftstücke und…