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Kleinunternehmer müssen Umsatz 2008 überwachen

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Der Jahreswechsel bringt auch für die sonst von Bürokratie weitestgehend verschonten Kleinunternehmer einige Pflichtaufgaben mit sich. Will der Unternehmer auch in 2009 die Kleinunternehmerregelung anwenden, darf der Jahresumsatz 2008 die Grenze von 17.500,- EUR nicht überschreiten.

Quelle: Kleinunternehmer und Regelbesteuerung im gruenderlexikon


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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