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Buchhaltung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2019

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Was genau gehört zur Buchhaltung?

Ganzheitliche Buchhaltung ist essentiell für eine betriebliche Erfolgsrechnung.
Ganzheitliche Buchhaltung ist essentiell für eine betriebliche Erfolgsrechnung.

Ziel der unternehmerischen Buchhaltung ist eine lückenlose, zeitlich sowie sachlich geordnete Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorgänge eines Unternehmens. Als Grundlage dienen gesammelte Belege, die entsprechend ausgewertet und entsprechend den Aufbewahrungspflichten archiviert werden. Die Buchführung dient auf der einen Seite der Geschäftsführung als wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe und auf der anderen Seite als geeignete Maßnahme, den gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflichten, etwa gegenüber der Finanzverwaltung, nachzukommen.

In der Praxis wird zwischen Finanzbuchführung und Betriebsbuchführung unterschieden. Während mit Hilfe der Finanzbuchführung der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erstellt wird, wird die Betriebsbuchführung vor allem zur Kalkulation angewendet.

Weiterhin gibt es in Unternehmen, je nach Größe, häufig eigene Organisationseinheiten für folgende buchhalterische Vorgänge:

Arten der BuchhaltungBeschreibung
DebitorenbuchhaltungIn der Debitorenbuchhaltung werden Forderungen an Kunden von der Rechnungsstellung bis zur Zahlung verarbeitet.
KreditorenbuchhaltungIn der Kreditorenbuchhaltung werden Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Lieferanten verarbeitet.
AnlagenbuchhaltungIn der Anlagenbuchhaltung werden jene Güter verwaltet, die dem Anlagevermögen zugeschrieben werden können.
LohnbuchhaltungDie Lohnbuchhaltung ist für die rechtzeitige Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen zuständig. Auch die Erstattung von Reisekosten gehört dazu.
LagerbuchhaltungDie Lagerbuchhaltung verwaltet Geschäftsvorfälle, die der Materialwirtschaft zugeschrieben werden können.
Kosten- und LeistungsrechnungDie Kosten- und Leistungsrechnung erfasst, welche Kosten auftreten und wie diese auf Bereiche, Organisationseinheiten und Projekte verteilt werden können.

Welche Ziele hat die Buchhaltung?

Mit Hilfe der Buchhaltung werden die Zahlen überwacht.
Mit Hilfe der Buchhaltung werden die Zahlen überwacht.

Mit Hilfe der Buchhaltung behalten Unternehmen wichtige Finanzkennzahlen stets im Blick. Die Buchhaltung dient also dazu, stets die Vermögens- und Schuldenlage abzubilden. Weiterhin erfasst sie sämtliche ertragswirksamen Vorgänge und erlaubt durch deren Gegenüberstellung eine stetige Erfolgsermittlung. Gleichzeitig liefert sie jene Angaben, die die lokale Finanzverwaltung zur Erstellung von Steuerbescheiden benötigt. Buchhaltung und Buchführung sind also ein integraler Bestandteil jedes Unternehmens.

Wer muss Buch führen?

Eine genaue Buchführung sollte in jedem Unternehmen zum Standard gehören, auch wenn nicht jeder automatisch dazu verpflichtet ist. Zur Buchführung laut HGB verpflichtet sind Unternehmen und freiwillig Bilanzierende, da die Buchführung ein wichtiger Bestandteil des Rechnungslegungs- und Bewertungsprozesses ist.

Kleine Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit. Auch für die freien Berufe, wie etwa Rechtsanwalt, Steuerberater oder Mediziner, besteht keine Buchführungspflicht.

Zur Buchführung verpflichtet ist ein Unternehmen erst in dem Jahr, welches auf die Mitteilung der Finanzverwaltung folgt, dass die Grenzen zur verpflichtenden Buchführung überschritten wurden. Diese lauten wie folgt:

  • Der Umsatz beträgt im Kalenderjahr mehr als 600.000 € (ausgenommen Umsätze entsprechend § 4 Nr. 8 bis 10 UStG).
  • Der Wirtschaftswert selbstbewirteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen beträgt mehr als 25.000 €.
  • Der Gewinn aus einem Gewerbe beträgt mehr als 60.000 €.
  • Der Gewinn aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beträgt mehr als 60.000 €.

Wie muss die Buchführung beschaffen sein?

Welche Anforderungen an die Buchhaltung werden gestellt?
Welche Anforderungen an die Buchhaltung werden gestellt?

Die grundsätzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit der Buchführung sind in § 238 HGB eindeutig formuliert:

  • Sie muss einem sachverständigem Dritten in einem angemessenen Zeitraum die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen.
  • Die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle müssen in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sein.
  • Jeder Buchung liegt ein Beleg zu Grunde.
  • Belege müssen ordnungsgemäß verwahrt werden.

Steuerrechtliche Anforderungen sind in der jeweils gültigen Abgabenordnung ergänzt. Genügt die Buchführung nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung, so ist diese berechtigt, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Historisch haben sich aus der Unternehmenspraxis und Gesetzen diverse Grundsätze entwickelt, welche für die Praxis relevant sind.

Welche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gibt es?

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung lassen sich in drei Kategorien einteilen.

Rahmengrundsätze der Buchführung

RahmengrundsatzBeschreibung
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit (§ 239 Abs. 2 HGB)Die Buchführung entspricht geltenden Gesetzen und ist für Dritte nachvollziehbar.
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 238 Abs. 1 S. 2 HGB und § 243 Abs. 2 HGB)Der Aufbau der Buchhaltung und des Jahresabschlusses ist übersichtlich und eindeutig.
Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)Sämtliches Vermögen sowie Schulden sind einzeln zu bewerten.
Grundsatz der Vollständigkeit (§ 239 Abs. 2 HGB und § 246 Abs. 1 HGB)Sämtliche Vorfälle sind zu erfassen. Auch jene die zum Stichtag noch nicht angefallen sind.
Grundsatz der Wertaufhellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)Regelt den Umgang mit Vorfällen, die erst nach dem Stichtag auftreten.

Abgrenzungsgrundsätze der Buchführung

AbgrenzungsgrundsatzBeschreibung
Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)Schreibt die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten vor. Es dient dem Gläubigerschutz. Verluste sind zu berücksichtigen, sobald deren Eintritt möglich erscheint.
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)Schreibt vor, dass Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn diese auch realisiert sind.
Prinzip der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)Zeitlich: Zeitraumbezogene Wertveränderungen wie Mieteinnahmen oder Zinsausgaben sind der Periode zuzurechnen, in der sie entstanden.
Sachlich: Zurechnungen, denen keine eigenen Leistungen zu Grunde liegen, wie Schenkungen oder Währungsverluste, sind der Periode zuzurechnen, in der sie angefallen sind.

Ergänzende Grundsätze der Buchführung

Ergänzender GrundsatzBeschreibung
Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)Auf Grund der übergeordneten Stellung von Gläubigern, ist das Vorsichtsprinzip wichtig. Es sieht vor, dass bei der Bewertung nicht der wahrscheinlichste, noch ein Mittelwert, sondern ein tendenziell pessimistischer Wert angesetzt wird.
Grundsatz der Kontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)Ausweis- und Bewertungsmethoden sollen stets gleichbleiben, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Vorgehensänderungen bedürfen einer Erläuterung hinsichtlich ihrer Auswirkungen (vgl. auch Bilanzidentität).
Fortführungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sowie Schulden ist eine Fortführung des Unternehmens über den Abschlussstichtag hinaus zu erwarten.
Periodisierungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)Erträge aus dem zu Grunde liegenden Geschäftsjahr müssen den dazugehörigen Aufwendungen gegenübergestellt werden.
Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)Zum Abschlussstichtag sind Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten. Erlöse, Aufwendungen und Erträge sind am Bilanzstichtag abzugrenzen.
Oft wird ein Steuerberater für die ordungsgemäße Buchführung eingestellt.
Oft wird ein Steuerberater für die ordungsgemäße Buchführung eingestellt.

Diese Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung stellen die Basis für die Erstellung einer Bilanz dar. Dementsprechend kommt ihrer praktischen Umsetzung eine besondere Bedeutung zu. Die Buchführung sollte also durch qualifiziertes Personal erfolgen. Unterstützend steht passende Buchhaltungssoftware zur Verfügung, die eine vereinfachte Bearbeitung erlaubt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen auf externe Unterstützung in Form von Buchhaltern und Steuerberatern zurückgreifen.

Bildnachweise: jcomp - Fotolia.com, © rdnzl - stock.adobe.com, © sebra - stock.adobe.com, © rh2010 - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.