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450-Euro-Job

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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450-Euro-Job
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450-Euro-Job-Betriebsausgabe

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450-Euro-Job

Hinweis: Ab Januar 2024 liegt die Minijobgrenze bei 538 Euro. Zuletzt wurde diese zum 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro angehoben.

Was ist ein 450-Euro-Job?

Der 450-Euro-Job verringert den administrativen Aufwand des Arbeitgebers und bietet steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer.
Der 450-Euro-Job verringert den administrativen Aufwand des Arbeitgebers und bietet steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer.

In Deutschland gibt es viele Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis entweder nur auf einen kurzen Zeitraum ausgelegt ist oder ein bestimmtes Einkommen und somit eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden nicht überschreitet. Dieser Höchstbetrag für geringfügige Beschäftigungen liegt derzeit bei 450 €, weshalb umgangssprachlich auch von einem 450EuroJob oder Minijob die Rede ist. Anders als bei umfangreicheren Arbeitsverhältnissen gibt es sowohl für Angestellte, als auch für Unternehmer, die 450 Euro Jobber einstellen, bestimmte Erleichterungen. Dazu zählen etwa diese:

Für wen gilt die Erleichterung?Erleichterungen
Erleichterungen für ArbeitnehmerIn einem 450-Euro-Job besteht keine Versicherungspflicht. Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung müssen also nicht geleistet werden und werden dementsprechend nicht vom eigentlichen Bruttoeinkommen abgezogen. Auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich, sodass bei einem 450-Euro-Job „Brutto = Netto“ gilt.
Erleichterungen für UnternehmerAuch wenn Unternehmer Mitarbeiter einstellen, die einen 450 Euro Job ausüben sollen, ist dies mit wesentlich weniger Aufwand verbunden, als es für eine Voll- oder Teilzeitkraft nötig wäre.

Unternehmer müssen für geringfügig Beschäftigte zwar ebenfalls Abgaben abführen, diese sind jedoch pauschaliert. Zuständig für Anmeldung und Abrechnung ist die MinijobZentrale.

Neben pauschalen Abgaben für Versicherungen und Steuern sind pauschale Beträge für die Umlage U1, die Umlage U2 und die Umlage U3 zu entrichten.

Möchten Unternehmer beispielsweise einen 450 Euro Jobber einstellen, der im Privathaushalt und nicht im Unternehmen tätig wird, so sind im Hinblick auf die Abgaben einige Unterschiede zur gewerblichen Beschäftigung zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen hält die Minijob-Zentrale bereit.

Welche Rechte haben 450-Euro-Jobber?

Arbeitnehmer, die im 450-Euro-Job tätig sind, haben grundsätzlich die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer, mit der Ausnahme, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld das Einkommen mindern können.
Arbeitnehmer, die im 450-Euro-Job tätig sind, haben grundsätzlich die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer, mit der Ausnahme, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld das Einkommen mindern können.

Prinzipiell genießen Personen, die als 450-Euro-Jobber tätig werden die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer. Gesetzlich geregelt ist die geringfügige Beschäftigung unter anderem im Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG). Mit der Einführung des Mindestlohns und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben auch Minijobber ein Anrecht darauf. Wenn Unternehmer also 450 Euro Jobber einstellen, sollten sie bedenken, dass deren maximale monatliche Arbeitszeit dadurch beschränkt wird.

Beim aktuellen Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde (2024) wären dies bei einer vollständigen Ausschöpfung der Einkommensgrenze etwa 48 Arbeitsstunden

Was wenn Einkommen über 450 €?

Liegt das regelmäßige monatliche Einkommen über 450 € (5.400 € p.a.), so sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Unternehmer und Arbeitnehmer sollten also sorgfältig überlegen, ob dieser Schritt gewünscht ist. Wichtig zu wissen ist, dass auch jährliche Sonderzahlungen oder Boni zum Einkommen gezählt werden. Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise übers Jahr gesehen die maximal möglichen 5.400 € und soll Weihnachtsgeld erhalten, so könnte dies zu einer Minderung des Einkommens führen. Weiterführende Informationen um alle Belange eines 450-Euro-Jobs finden sich im Internetangebot der zuvor erwähnten Minijob-Zentrale unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

Bildnachweise: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com, stockWERK - Fotolia.com, © MIND AND I - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.