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Umsatzsteuer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Umsatzsteuer
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Umsatzsteuer-Betriebsausgabe

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Umsatzsteuer

Was ist die Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet und wird zwischen Unternehmern im Vorsteuerabzug berücksichtigt.

Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine wichtige Gemeinschaft- und Verkehrsteuer in Deutschland, die umgangssprachlich auch häufig schlicht als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet wird. Als Mehrwertsteuer wird sie bezeichnet, da letztlich nur der auf einer Verkaufsstufe zusätzlich realisierte Erlös besteuert wird. Während die Endverbraucher die Mehrwertsteuer in der Regel in voller Höhe tragen müssen, können Unternehmen und Unternehmer die an andere Unternehmen entrichtete Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzuges bei der UmsatzsteuerVoranmeldung verrechnen. In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Umsatzsteuer für die meisten Waren und Dienstleistungen bei 19 %. Bestimmte Dinge, wie etwa Nahrungsmittel werden hingegen mit einem ermäßigten Steuersatz von zurzeit 7 % besteuert. Einige wenige Güter sind darüber hinaus von der Umsatzsteuer befreit.

Gesetzlich geregelt ist die Umsatzsteuer in verschiedenen Gesetzen und Rechtsgrundlagen. Folgende sind dabei von besonderer Bedeutung:

Gesetze und RechtsgrundlagenErklärungen
Umsatzsteuergesetz (UStG)Im Umsatzsteuergesetz sind alle Belange rund um Lieferungen und Leistungen im In- und Ausland, die Einfuhrumsatzsteuer und weitere Sachverhalte geregelt. Für Unternehmer relevant sind außerdem die dort geregelten Pflichten hinsichtlich Steuerklärungen, Voranmeldungen und weiteren Dingen.
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)Die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist eine Rechtsverordnung, die sich genauer mit den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes befasst. Dies ist beispielsweise nötig, wenn die Regelungen des UStG nicht eindeutig genug sind und einzelne Finanzämter diese unterschiedlich auslegen. Durch die UStDV wird also eine einheitliche Anwendung des UStG gewährleistet. Finanzämter sind an die dort getroffenen Regelungen gebunden, sodass sich Unternehmer gegebenenfalls auf die dort aufgeführten Ausführungen berufen können.
Abgabenordnung (AO)Die Abgabenordnung (AO) ist eines der grundlegendsten Gesetze des deutschen Steuerrechts. Neben der Umsatzsteuer finden sich in der AO auch Regelungen zu allen weiteren Steuerarten in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus ist auch der Umgang mit Steuerstraftaten geregelt. Auf Grund seiner umfassenden Ausgestaltung wird die Abgabenordnung umgangssprachlich auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer ist das Konstrukt der AO wie folgt zu verstehen: Im Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist vornehmlich die Entstehung und Berechnung der Steuer (und weiteren Pflichten im Zusammenhang mit dessen Anfall) der Umsatzsteuer geregelt. Die Abgabenordnung regelt hingegen, wie die Umsatzsteuer festgesetzt wird und welche Fristen für deren Entrichtung gelten.


Aufgrund der umfassenden Regelungen ist die Abgabenordnung wesentlich umfangreicher als die einzelnen Steuergesetze. Dessen Tragweite sollten sich Unternehmer in jedem Fall bewusst sein.

Darüber hinaus existieren diverse Richtlinien auf EU-Ebene, die insbesondere für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen von Belang sind. Zuletzt erhöht wurde die Umsatzsteuer im Jahr 2006 von damals 16 % auf den heutigen Steuersatz von 19 %. Der ermäßigte Steuersatz blieb unverändert bei 7 %.

Welche Bedeutung hat die Umsatzsteuer?

Durch die Erhebung der Umsatzsteuer generiert die Bundesrepublik Deutschland pro Jahr mehr als 200 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Die Umsatzsteuer trägt also ungefähr 30 % des gesamten Bundeshaushaltes bei. Einen guten Überblick über die monatlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 findet sich unter folgendem Link bei Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/71899/umfrage/einnahmen-mehrwertsteuer/

Mittel- bis langfristig ist grundsätzlich mit einem weiteren Anstieg des Steueraufkommens zu rechnen, wenngleich kurzfristige Schwankungen möglich sind. Auf Grund der zuletzt immer stärker ansteigenden Steuereinnahmen, sowohl durch die Umsatzsteuer, als auch durch andere Steuern, ist die Senkung der Umsatzsteuer immer wieder Teil der öffentlichen politischen Diskussion. Konkrete Maßnahmen sind jedoch kurzfristig nicht zu erwarten.

Wie wird die Umsatzsteuer aufgeteilt?

Die von Unternehmen und Privatpersonen entrichtete Umsatzsteuer steht nach Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes (GG) in Teilen dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen zu. Die genaue Verteilung ist im Maßstäbegesetz, die detaillierte Beschreibung im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben. Größter Profiteur mit Anteilen von über 53 % ist der Bund, gefolgt von den Bundesländern mit Anteilen von über 44 % und den Kommunen von über 2 %. Die Verteilung variiert jedoch durch Regelungen wie dem Länderfinanzausgleich.

Was genau ist der Vorsteuerabzug?

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland komplett von den Endverbrauchern getragen.
Die Umsatzsteuer wird in Deutschland komplett von den Endverbrauchern getragen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist lediglich der durch ein Unternehmen generierte Mehrwert (Mehrwertsteuer) mit der Umsatzsteuer zu besteuern. Zuvor von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer darf mit der zu einem späteren Zeitpunkt eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet werden. Kauft also etwa ein Unternehmen ein Produkt für 100 € zuzüglich Umsatzsteuer und verkauft dieses für 150 € weiter, so sind nicht 28,50 € USt. zu entrichten, sondern lediglich 9,50 €. So ist sichergestellt, dass die Umsatzsteuer von den Endverbrauchern getragen wird.

Tätigt ein Unternehmen beispielsweise in einem Veranlagungszeitraum besonders viele Investitionen, für die bereits USt. entrichtet wurde, so kann es vorkommen, dass die gezahlte Vorsteuer höher ist, als die durch eigene Verkäufe generierte Umsatzsteuer. Diesen sogenannten Vorsteuerüberhang erstattet das Finanzamt jedoch nach Abgabe der jeweiligen Erklärung.

Nicht erlaubt ist der Vorsteuerabzug für bestimmte Sachverhalte im Sinne des EStG. So sind etwa Geschenke, Ausgaben welche die individuelle Lebensführung betreffen und Bewirtungen nicht oder nur teilweise abzugsfähig.

Wie ist die Umsatzsteuer anzumelden?

Grundsätzlich sind steuerpflichtige Unternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Damit jedoch die zu entrichtende Steuerlast am Ende eines Geschäftsjahres nicht zu hoch ausfällt und beispielsweise die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens gefährdet, sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen vorgesehen. Dabei sind folgende Erklärungszeiträume und Erleichterungen typisch:

ErklärungszeitraumErklärung
MonatlichLag die zu entrichtende Umsatzsteuer über 7.500 € oder liegt die Unternehmensgründung weniger als zwei Kalenderjahre zurück, so ist eine monatliche Voranmeldung und Vorauszahlung vorgesehen.
VierteljährlichLiegt die zu entrichtende Umsatzsteuer des letzten Geschäftsjahres unter 7.500 €, so ist eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung vorgesehen.
JährlichLag die zu entrichtende Umsatzsteuer unter 1.000 € für das vergangene Geschäftsjahr, so kann die zuständige Finanzverwaltung von der Pflicht zu Voranmeldungen absehen und sich mit einer Jahreserklärung zufriedengeben.
DauerfristverlängerungAuf Antrag räumt das zuständige Finanzamt eine Dauerfristverlängerung ein, sodass die Abgabefrist um zwei Monate verlängert wird. Gewährt wird diese nur, wenn der Unternehmer eine Sondervorauszahlung leistet (bei monatlicher Anmeldung).

In der auf die Voranmeldungen folgenden Jahreserklärung können letztlich Korrekturen vorgenommen werden, beispielsweise wenn es durch Reklamationen oder aus anderen Gründen zu einer Verringerung der eigentlich angemeldeten Steuerschuld kommt. Auf Grund der Komplexität des Umsatzsteuergesetzes können vor allem größere Unternehmen bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen. Da diese jedoch besondere Sorgfalt erfordern und teilweise in mehreren Gesetzestexten und Verordnungen geregelt sind, ist hier die Inanspruchnahme eines professionellen Beistandes, also eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers empfehlenswert. Welche Kosten auf ein Unternehmen für die Inanspruchnahme zukommen, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt.

Bildnachweise: © New Africa - stock.adobe.com, Thomas Reimer - Fotolia.com, © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.