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Versteigerungen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2020

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Versteigerungen
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Versteigerungen sind zeitlich und örtlich begrenzte Verkaufsveranstaltungen.

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Versteigerungen

Was ist eine Auktion?

Bei einer Versteigerung werden Gegenstände oder Immobilien an den Meistbietenden verkauft. Es handelt sich dabei um eine zeitlich und örtlich begrenzte Veranstaltung.

Welche Arten von Versteigerungen gibt es?

Die Bandbreite ist groß und reicht von freiwilligen Auktionen bis hin zu Zwangs- und Insolvenzversteigerungen. Auch im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie sind Auktionen durchaus üblich, etwa bei Firmen- und Lagerauflösungen.

Fallen bei Auktionen Steuern an?

Sofern der Versteigerer als Unternehmer auftritt, muss er auf seine Gewinne auch Einkommenssteuer und ggf. Gewerbesteuer zahlen. Des Weiteren hat er mitunter auch die Umsatzsteuer abzuführen. Näheres lesen Sie hier.

Was sind Versteigerungen?

Im Falle einer Unternehmensinsolvenz wird die Insolvenz- bzw. Konkursmasse auf einer Versteigerung verwertet.
Im Falle einer Unternehmensinsolvenz wird die Insolvenz- bzw. Konkursmasse auf einer Versteigerung verwertet.

„Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten.“ Wohl jeder kennt eine Auktion zumindest aus dem Fernsehen. Dabei handelt es sich um eine örtlich und zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der bestimmte Gegenstände an den Meistbietenden verkauft werden. Dabei können bewegliche Sachen wie Kraftfahrzeuge, Maschinen, Antiquitäten und Schmuck ebenso unter den Hammer kommen wie Immobilien.

Bei solchen Auktionen kommt ein Kaufvertrag immer dann zustande, wenn jemand ein Gebot abgibt und der Versteigerer dieses durch Zuschlag annimmt. Allerdings verdrängt ein höheres Gebot niedrigere Gebote, sodass letztendlich nur der Meistbietende mit dem Versteigerer einen Vertrag abschließt.

Es gibt verschiedene Arten von Versteigerungen:

  • freiwillige Versteigerung, etwa eine Kunstauktion
  • Zwangsversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher als Zwangsvollstreckungsmaßnahme
  • Insolvenzversteigerung im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz
  • auf einer Firmenauflösung beruhende Auktion (sog. Industrieauktionen)
  • Online-Auktion (als besondere Form der Durchführung einer Versteigerung)

Ablauf: Wie funktionieren traditionelle Versteigerungen?

Auktionen werden auch online angeboten und durchgeführt, z. B. auf eBay.
Auktionen werden auch online angeboten und durchgeführt, z. B. auf eBay.

Normalerweise findet eine Auktion als öffentliche Versteigerung statt, bei der jeder teilnehmen kann. Hierfür registrieren sich die Teilnehmer zuvor im Auktionshaus und erhalten anschließend eine Bieternummer, mit der ihre Anonymität gewahrt bleibt.

Wird ein bestimmter zur Versteigerung stehender Gegenstand mit seiner Katalognummer aufgerufen, kann jeder Bieter durch das Heben seiner Bieterkarte ein Gebot abgeben. Dieses Gebot ist bindend und kann nicht zurückgenommen werden. Es verfällt jedoch, wenn ein anderer Teilnehmer einen höheren Preis bietet. Gibt es keine weiteren Gebote, erhält der Meistbietende den Zuschlag. Damit kommt der Kaufvertrag zustande.

Mitbieten – was Sie bei Versteigerungen beachten sollten

Wenn Sie selbst bei Versteigerungen mitbieten wollen, sollten Sie einige Dinge beachten, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht zur bösen Überraschung wird:

  • Informieren Sie sich vorher umfassend über die angebotenen Produkte. Manchmal ist eine Vor-Ort-Besichtigung möglich. Wenn nicht, sollten Sie zumindest das vorhandene Foto- und Videomaterial samt Beschreibung genau unter die Lupe nehmen.
  • Wenn Sie Maschinen ersteigern wollen, erkundigen Sie sich am besten nach möglichen Vorbesitzern und vorhandenen Handbüchern. Nutzen Sie Serien- und Modellnummern, um weitere Informationen zu sammeln.
  • Handelt es sich um eine Lager-Versteigerung aufgrund einer Firmenauflösung, müssen Sie damit rechnen, dass hier nicht unbedingt die laufende Produktion versteigert wird.
  • Versteigerungen lohnen sich nur, wenn Sie dort zu einem günstigen Preis kaufen können. Kalkulieren Sie unbedingt die Kosten ein, die zum eigentlichen Gebot hinzukommen, z. B. Gebühren für den Auktionator, ein Versteigerungsaufgeld, Steuern sowie Transport- und Demontagekosten.

Sonderfall: Online-Versteigerung

Nicht jede Internet-Auktion ist seriös. Erlaubt der Anbieter nur Vorkasse, sollten Sie hellhörig werden.
Nicht jede Internet-Auktion ist seriös. Erlaubt der Anbieter nur Vorkasse, sollten Sie hellhörig werden.

Eine Auktion kann auch online stattfinden. Eine bekannte Plattform für Internet-Versteigerungen ist eBay. Zunächst registriert sich der Bieter und gibt anschließend ein Höchstgebot auf ein bestimmtes Produkt direkt am Computer ab. Er kann aber auch während der Dauer der Auktion andere Gebote überbieten.

Online-Auktionen unterscheiden sich dadurch von herkömmlichen Versteigerungen, dass es keinen Auktionator gibt und kein Zuschlag erteilt wird. Häufig läuft die Versteigerung für einen bestimmten Zeitraum und verlängert sich gegebenenfalls, wenn ein Bieter kurz vor Auktionsende noch einmal ein Gebot abgibt. Den Zuschlag erhält automatisch derjenige, der nach Ablauf der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat.

Fallen bei Versteigerungen Steuern an?

Verbraucher, die hin und wieder private Gegenstände auf eBay versteigern, müssen normalerweise keine Steuern bezahlen. Allerdings sind die Grenzen zwischen einem Privatverkauf und gewerblichem Handel fließend und nicht immer einfach zu beurteilen.

Bei einer Auktion in Deutschland können Umsatzsteuern anfallen.
Bei einer Auktion in Deutschland können Umsatzsteuern anfallen.

Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass der Versteigerer auf eBay (oder ähnlichen Plattformen) gewerbliche Einkünfte erzielt, bedeutet dies für den Betroffenen Folgendes:

  • Auf seinen Verkaufsgewinn fallen Einkommenssteuern nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) an.
  • Sofern er nicht Kleinstunternehmer ist, muss er außerdem Umsatzsteuer abführen.
  • Bei einem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb fallen auch Gewerbesteuern an.

Spätestens wenn jemand bei Versteigerungen sehr häufig ähnliche bzw. gleichartige Dinge oder Gegenstände und Kleidung in großem Umfang verkauft, wird das Finanzamt stutzig. Dabei kommt es nicht unbedingt auf die Höhe der Verkaufserlöse an, sondern mehr darauf, wie der Versteigerer auf der Plattform auftritt. Lassen Sie sich ggf. von einem Steuerberater hierzu beraten.

Bildnachweise: AdobeStock.com/© Tiko, AdobeStock.com/© MoiraM, AdobeStock.com/© vectorfusionart, AdobeStock.com/© Rawf8, AdobeStock.com/© Stockfotos-MG

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska recherchiert und schreibt seit 2017 für betriebsausgabe.de. Ihre Themenschwerpunkte liegen hauptsächlich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen sowie der Altersvorsorge.