Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 15. Februar 2017
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Skonto
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Skonto
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byBetriebsausgabe
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Unter Skonto wird ein Nachlass verstanden, welcher vom Zahlenden aufgrund frühzeitiger Überweisung in Anspruch genommen werden kann. Durch den Skontobetrag wird der Rechnungsbetrag entsprechend verringert und daher auch die Betriebsausgabe an sich verkleinert. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern führt das Inanspruchnehmen des Skontobetrages zu einer Korrektur der erstattungsfähigen Vorsteuer. Der Unternehmer erhält folglich weniger Vorsteuer vom Finanzamt erstattet, da der Rechnungsbetrag durch das Skonto verringert wurde.
Beispiel:
Eine Rechnung von insgesamt 150 EUR ist innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto zu zahlen oder nach 30 Tagen netto, also ohne Abzug. Möchte der Unternehmer in den festgelegten 10 Tagen zahlen, so ist nach Abzug des Skontos nur noch ein Betrag von 145,50 EUR zu überweisen.
Zur Differenzierung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen, sowie zwischen gewilltkürtem und notwendigem Betriebsvermögen empfehlen wir Ihnen unseren…