Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 15. Februar 2017
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Skonto
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Skonto
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byBetriebsausgabe
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Unter Skonto wird ein Nachlass verstanden, welcher vom Zahlenden aufgrund frühzeitiger Überweisung in Anspruch genommen werden kann. Durch den Skontobetrag wird der Rechnungsbetrag entsprechend verringert und daher auch die Betriebsausgabe an sich verkleinert. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern führt das Inanspruchnehmen des Skontobetrages zu einer Korrektur der erstattungsfähigen Vorsteuer. Der Unternehmer erhält folglich weniger Vorsteuer vom Finanzamt erstattet, da der Rechnungsbetrag durch das Skonto verringert wurde.
Beispiel:
Eine Rechnung von insgesamt 150 EUR ist innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto zu zahlen oder nach 30 Tagen netto, also ohne Abzug. Möchte der Unternehmer in den festgelegten 10 Tagen zahlen, so ist nach Abzug des Skontos nur noch ein Betrag von 145,50 EUR zu überweisen.
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.