Sonderabschreibungen
Durch die Nutzung von Sonderabschreibungen wird dem Unternehmer eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, seinen Gewinn zu steuern. Die Sonderabschreibung ist neben der „normalen“ Abschreibung als Betriebsausgabe ansetzbar, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.So kann eine Vollabschreibung des Wirtschaftsgutes bereits vor dem Ablauf der Nutzungsdauer erreicht werden.

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung gelten die gleichen Kriterien, die für den Investitionsabzugsbetrag gelten.
Beispiel:
Ein Unternehmer kauft am 1.1. eine Maschine und kann unter gegebenen Voraussetzungen eine Sonderabschreibung beanspruchen. Die gewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre (20% linear Abschreibung pro Jahr). Durch die Sonderabschreibung (in Höhe von ebenfalls 20%) kann er bereits im ersten Jahr 40% (20% Normalabschreibung und 20% Sonderabschreibung) als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen. Für die folgenden 4 Jahre müssen nur noch 60% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, so dass die Maschine bei jährlichen 20% (lineare Normalabschreibung) bereits nach 3 Jahren abgeschrieben ist. Durch die Sonder-AfA konnte die Maschine bereits nach 4 Jahren abgeschrieben werden.
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Danke für den Beitrag. Das bedeutet also, die Sonderabschreibung ist keine zusätzliche Abschreibung, weil sie nur die (normale) vermindert? Also ich meine, man kann dadurch keine zusätzlichen Steuervorteile erzielen, nur die Höhe der Abschreibungen in bestimmten Jahren erhöhen, die dann aber in späteren Jahren dadurch geringer werden? Oder hab ich das falsch verstanden? MfG Lutze