Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist er für die folgenden fünf Jahre an diese Option gebunden.
Mit Ablauf dieses Zeitraums kann der Kleinunternehmer die Zweckmäßigkeit der Option prüfen und gegebenenfalls bei seinem zuständigen Finanzamt widerrufen. Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres kann der Unternehmer dann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Quelle: Kleinunternehmerregelung im Gründerlexikon
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…