≡ Menu

Regelbesteuerung für Kleinunternehmer

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist er für die folgenden fünf Jahre an diese Option gebunden.

Mit Ablauf dieses Zeitraums kann der Kleinunternehmer die Zweckmäßigkeit der Option prüfen und gegebenenfalls bei seinem zuständigen Finanzamt widerrufen. Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres kann der Unternehmer dann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Quelle: Kleinunternehmerregelung im Gründerlexikon


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen