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Regelbesteuerung für Kleinunternehmer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist er für die folgenden fünf Jahre an diese Option gebunden.

Mit Ablauf dieses Zeitraums kann der Kleinunternehmer die Zweckmäßigkeit der Option prüfen und gegebenenfalls bei seinem zuständigen Finanzamt widerrufen. Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres kann der Unternehmer dann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Quelle: Kleinunternehmerregelung im Gründerlexikon


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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