Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist er für die folgenden fünf Jahre an diese Option gebunden.
Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Jeder Kleinunternehmer hat das Recht zur Regelbesteuerung zu optieren. Nutzt der Unternehmer diese Möglichkeit, ist er für die folgenden fünf Jahre an diese Option gebunden.
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