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Steuersparmöglichkeit nicht nur für Unternehmer

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Nicht nur im Unternehmensbereich eröffnen sich für den Unternehmer U Möglichkeiten zum Steuern sparen. Der Selbständige U kann einen Auftrag wie z.B. das Säubern der Dachrinnen an seinem Haus an den Handwerker H vergeben. Diese Arbeit zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. U kann in seiner privaten Einkommensteuererklärung 20%, max. 1.200,00 EUR pro Jahr der Arbeitsleistung von H direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Verwendetes Material wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto von H überwiesen werden. Barzahlungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.

Quelle: Kanzlei Ebersdobler Stb GmbH – Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen (PDF, 100 KB)


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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