Nicht nur im Unternehmensbereich eröffnen sich für den Unternehmer U Möglichkeiten zum Steuern sparen. Der Selbständige U kann einen Auftrag wie z.B. das Säubern der Dachrinnen an seinem Haus an den Handwerker H vergeben. Diese Arbeit zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. U kann in seiner privaten Einkommensteuererklärung 20%, max. 1.200,00 EUR pro Jahr der Arbeitsleistung von H direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Verwendetes Material wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto von H überwiesen werden. Barzahlungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.
Am 13.12.2011 wurde das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält die Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie…