≡ Menu
Magazin »

Steuersparmöglichkeit nicht nur für Unternehmer

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Nicht nur im Unternehmensbereich eröffnen sich für den Unternehmer U Möglichkeiten zum Steuern sparen. Der Selbständige U kann einen Auftrag wie z.B. das Säubern der Dachrinnen an seinem Haus an den Handwerker H vergeben. Diese Arbeit zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. U kann in seiner privaten Einkommensteuererklärung 20%, max. 1.200,00 EUR pro Jahr der Arbeitsleistung von H direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Verwendetes Material wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto von H überwiesen werden. Barzahlungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.

Quelle: Kanzlei Ebersdobler Stb GmbH – Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen (PDF, 100 KB)


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… add one }

Leave a Comment