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E-Post Brief – für Unternehmer sinnvoll?

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Der E-Post Brief wird von der Deutschen Post als zuverlässiges Kommunikationsmittel beworben. Absender und Empfänger wissen immer genau, mit wem sie kommunizieren und so auch, von wem der zugestellte Brief stammt.

Für die Nutzung des E-Postbriefes sind eine Registrierung und eine persönliche Identifikation in einer Postfiliale notwendig. Die Registrierung und die Bereitstellung des elektronischen Briefkastens sind kostenlos.

Bietet der E-Post Brief Vorteile?

Unternehmer können den E-Post Brief auf digitalem Weg an ihre Geschäftspartner versenden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Geschäftspartner ebenfalls für den E-Post Brief registriert ist. Nicht registrierte Empfänger erhalten den E-Post Brief in ausgedruckte Form, ganz normal in einem Briefumschlag zugestellt. Die Kosten für einen E-Post Brief sind identisch mit einem normalen Brief. 55 Cent sind sowohl für die digitale Zustellung als auch für die Zustellung von maximal drei Seiten im Briefumschlag fällig. Nur bei farbigen Ausdrucken wird ein Zuschlag von zehn Cent pro Seite erhobenen. Ab vier ausgedruckten Seiten steigt das Briefporto auf 90 Cent.

Der Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatkunden

Die E-Postadresse der Privatkunden besteht immer aus einer Kombination von Vor- und Nachnamen und bei häufigen Namen unter dem Zusatz einer Ziffer, bspw. max.mustermann123@epost.de. Bei Geschäftskunden wird mit der E-Postadresse ein klarer Bezug zum Firmennamen, Tätigkeitsbereich oder zur eigenen Website gebildet. Die E-Postadresse könnte dann bspw. lauten: posteingang@betriebsausgabe.epost.de der Adresszusatz vor dem @ ist vom Unternehmer frei wählbar.

Umständliche Registrierung

Wie bei der Deutschen Post nicht anders zu erwarten, ist die Registrierung für den E-Post Brief sehr umständlich. Zunächst müssen alle Unternehmensdaten, dazu zählen auch Registernummer und Registerort eingegeben werden. Mit einer HandyTAN müssen Sie sich im Anschluss ein erstes Mal identifizieren. Aber das reicht der Post noch nicht, als Krönung müssen Sie sich mittels eines Identverfahrens noch abschließend für das Nutzerkonto freischalten lassen.

Wie die Registrierung im Einzelnen vonstatten geht, lesen Sie im 2. Teil dieser Serie.

Quellen:


Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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