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Mautgebühren für Lkw

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Zum 1. Januar 2005 wurde in Deutschland ein entfernungsabhängiger Wegezoll auch Maut genannt, für Lkws ab 12 Tonnen Gesamtgewicht eingeführt. Die Mautgebühren müssen auf Bundesautobahnen und stark frequentierten Bundesstraße entrichtet werden.

Die Höhe der jeweiligen Gebühr ist abhängig von z.B. der Kategorie des Lkws und der Anzahl seiner Achsen.

Beispiel zur Erhebung der Mautgebühr

Ein Dreiachsiger Lkw mit der Schadstoffklasse Euro 5 und der Emissionsklasse 1, kurz EEV Klasse, zahlt pro Kilometer 0,10 EUR. Würde der gleiche Lkw nur der Euro 1 Norm entsprechen, müssten pro Kilometer schon 0,145 Euro als Mautgebühr bezahlt werden.

Einnahmen aus der Maut von 2005 bis 2007

Gemäß der Drucksache 16/8014 des Deutschen Bundestages wurden in 2005 rund 2,59 Mrd. EUR, 2006 rund 3,05 Mrd. EUR und 2007 rund 3,31 Mrd. Euro an Mautgebühren eingenommen.

Verkehrszeichen Mautgebührenpflicht 390

Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz

Mautgebührenpflicht

Quelle: wikipedia sowie verkehrsportal.de


Bildnachweise: © lassedesignen/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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