Um eine plausible Abschätzung von Umsätzen, Gewinnen und Wareneinkäufen ermittlen zu können, stützt sich das Finanzamt seit vielen Jahren auf statistisch erhobenen Daten, den sogenannten Richtsatzsammlungen. Diese Datensammlungen werden regelmäßig aktualisert. Darin sind auch die Pauschalen Beträge für die Versteuerung der Entnahme von Waren aus dem Unternehmen durch den Unternehmer selbst oder seine Familien enthalten. Zu der Sammlung einfach auf den Quellenlink klicken.
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…