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Vorschriften für Ansparabschreibung verschärft

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen dargelegt werden, um eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen zu können.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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