Vorschriften für Ansparabschreibung verschärft Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen dargelegt werden, um eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen zu können.
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