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Weiterhin voller Vorsteuerabzug für Fahrzeugkosten

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

So funktioniert die Leasing Abschreibung im Unternehmen

Das Jahressteuergesetz 2009 wurde am 19.12.2008 vom Bundesrat verabschiedet und am 24.12.2008 verkündet. Im Gegensatz zum Entwurf des Gesetzes wurde die geplante hälftige Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeugkosten zurückgenommen.

Das bedeutet für den Unternehmer, dass er weiterhin die volle Vorsteuer bei Anschaffung eines Fahrzeuges geltend machen kann. Das gilt ebenfalls für die Vorsteuer aus den laufenden Fahrzeugkosten. Im Gegenzug muss der Unternehmer jedoch die private Nutzung des Pkw versteuern.

Quelle: Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)


Bildnachweise: © Sven Krautwald/Fotolia.com

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