Unternehmer, die Rentner beschäftigen müssen bis dato für diese Beschäftigten die gleichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wie für “normale” Angestellte. Das trifft unter anderem auch auf die Arbeitslosenversicherung zu, obwohl Rentner gar nicht mehr davon profitieren können. Doch das ändert sich ab 2017.
Berlin, 23. Juni 2016 – Immer mehr Rentner müssen auch im Alter arbeiten. Viele Unternehmer schätzen diese Bevölkerungsgruppe als Arbeitnehmer, da diese zwar vielleicht körperlich nicht mehr so belastbar sind wie jüngere, dafür jedoch häufig zuverlässiger arbeiten. Doch Selbstständige, die Rentner beschäftigen, müssen für diese ebenso sämtliche Sozialversicherungskosten tragen, wie für andere Arbeitnehmer auch.
Obwohl der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt, erhöht sich dafür nicht der Rentenanspruch des beschäftigten Rentners. Auch von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung hat ein Rentner nichts, da er nicht mehr “arbeitslos” werden kann.
Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen Unternehmer auch weiterhin zahlen. Allerdings ändert sich etwas für den beschäftigten Rentner. Wenn er bereit ist, ebenfalls den Arbeitnehmer-Beitrag zu zahlen, dann erhöht sich sein Rentenanspruch.
Zwar sind die Details noch nicht endgültig geklärt, doch vieles deutet derzeit darauf hin.
Eine Kreditkarte ist heute nahezu unverzichtbar, gerade für Sie als Unternehmer lohnt sich der Einsatz…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.
Ich habe 30 Monate von 1992-1994 auf dem Gebiet der ehem. DDR als Geschäftsführer einer GmbH gearbeitet. Meine Firma führte alle Beiträge und Steuern außer der Arbeitslosenversicherung ab. Persönlich wurden mir für diese Zeit keine Rentenanteile bei einer Neuberechnung in Baden-Württemberg (damals wohnhaft) berechnet. Ist das rechtens? Ich bin seit 2011 Rentner.
Ich habe 30 Monate von 1992-1994 auf dem Gebiet der ehem. DDR als Geschäftsführer einer GmbH gearbeitet. Meine Firma führte alle Beiträge und Steuern außer der Arbeitslosenversicherung ab.
Persönlich wurden mir für diese Zeit keine Rentenanteile bei einer Neuberechnung in Baden-Württemberg (damals wohnhaft) berechnet.
Ist das rechtens? Ich bin seit 2011 Rentner.