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Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 2006

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Ab Februar 2006 können Existenzgründer eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen und damit ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld aufrecht erhalten. Diese Möglichkeit gab es bisher nicht, so dass Existenzgründer bei einem Scheitern Ihrer Existenzgründung keinen Anspruch auf derartige Gelder der Bundesregierung hatten.  Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen des Unternehmers. Von denen werden 25% mit einem Beitragssatz von 6,5% belegt. Den monatlichen Beitrag muss der Unternehmer selbst aufbringen. Voraussetzung für eine Arbeitslosenversicherung ist eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden. Darüber hinaus muss der Selbstständige während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder Lohnersatzleistungen erhalten haben. Diese Regelung gilt allerdings nur für Existenzgründer, welche sich nach dem 1.1.2006 selbstständig machen. Durch diese Maßnahme wurde den Existenzgründern ein Stück mehr Sicherheit gegeben, so dass auch ein eventuelles Scheitern für den Existenzgründer nicht zwangsläufig das Ende seiner Existenz bedeutet.

Quelle:

Arbeitslosenversicherung im Gründerlexikon

Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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