Existenzgründer können sich weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern, indem sie einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Der monatliche Beitrag von 20,50 Euro/West bzw. 17,33 Euro/Ost stellt allerdings keine Betriebsausgabe dar, weil mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ein privates Lebensrisiko abgesichert wird. Gleichwohl sind die Beiträge bei der privaten Einkommensteuererklärung des Unternehmers als Sonderausgaben zu berücksichtigen.