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Freiwillige Arbeitslosenversicherung ist keine Betriebsausgabe

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Existenzgründer können sich weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern, indem sie einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Der monatliche Beitrag von 20,50 Euro/West bzw. 17,33 Euro/Ost stellt allerdings keine Betriebsausgabe dar, weil mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ein privates Lebensrisiko abgesichert wird. Gleichwohl sind die Beiträge bei der privaten Einkommensteuererklärung des Unternehmers als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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