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Schuldzinsen keine Betriebsausgabe?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Ein Unternehmer nimmt ein Darlehen zur Begleichung seiner privaten Einkommenssteuer Nachzahlung auf. Die aus der Aufnahme dieses Darlehens resultierenden Schuldzinsen sind keine Betriebsausgabe.

 Die private Einkommensteuer dient nicht dem Erwerb, der Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Sie ist somit genau wie die angefallenen Schuldzinsen dem persönlichen Bereich bzw. der privaten Lebensführung zuzuordnen und demzufolge einkommenssteuerrechtlich bedeutungslos.

Quelle: BMF, Finanzgericht via DATEV


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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