Ein Unternehmer nimmt ein Darlehen zur Begleichung seiner privaten Einkommenssteuer Nachzahlung auf. Die aus der Aufnahme dieses Darlehens resultierenden Schuldzinsen sind keine Betriebsausgabe.
Die private Einkommensteuer dient nicht dem Erwerb, der Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Sie ist somit genau wie die angefallenen Schuldzinsen dem persönlichen Bereich bzw. der privaten Lebensführung zuzuordnen und demzufolge einkommenssteuerrechtlich bedeutungslos.