Die Gewerbesteuer, sowie die damit verbundenen Nebenkosten, gelten bereits seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben. Dennoch muss auch weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung erfolgen. Diese wird in der Steuerbilanz sichtbar und legt den vollen, zu zahlenden Steuerbetrag zugrunde.
So verbuchen Sie die Gewerbesteuer richtig
Nach den neuen Regelungen zur Gewerbesteuer sollten Sie diese deshalb nicht mehr auf das bisherige Konto für Gewerbesteuer buchen. Vielmehr müssen Sie die Gewerbesteuer wie eine Privatsteuer behandeln. Allerdings sollten Sie vor diesen Überlegungen erst einmal überprüfen, ob Sie überhaupt gewerbesteuerpflichtig sind. Denn eine Gewerbesteuerpflicht besteht nur für gewerbliche Unternehmen.
Dazu zählen alle Unternehmen, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und nicht einem der Freien Berufe zuzuordnen sind. Außerdem besteht ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Sollte dieser Betrag im Rahmen Ihres Gewinns nicht erreicht werden, müssen Sie auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften. Das heißt, dass die gezahlte Gewerbesteuer künftig den Gewinn des Unternehmens nicht mehr schmälert. Sie wird jedoch bei der Berechnung der Einkommenssteuern mit berücksichtigt. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich an einen Steuerberater Ihrer Wahl, der Ihre individuelle Situation genauestens beurteilen kann.
Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 131
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