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Winterreifen kann Betriebsausgabe sein

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Regelmäßig beim ersten Wintereinbruch taucht die Frage auf, ob Winterreifen für das Firmenfahrzeug als Betriebsausgabe absetzbar sind. Und wenn ja, wie? Die Antwort lautet: Das kommt ganz darauf an, wann die Winterreifen gekauft wurden.

Aus steuerlicher Sicht, muss beim Kauf von Winterreifen folgender Unterschied gemacht werden:

Erstmaliger Kauf von Winterreifen: Wenn das erste Mal ein Satz Winterreifen gekauft wird, gilt dieser mit zu den Anschaffungskosten des Pkw. Das heißt: Die Anschaffungskosten des Pkw erhöhen sich um den Wert der Reifen und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Werden die Winterreifen nicht mit dem Auto zusammen gekauft, sondern später, wird der Restwert des Pkw als Grundlage genommen.

Ersatzkauf: Wer dagegen einen Satz Winterreifen hat und neue benötigt, beispielsweise weil die alten abgefahren sind, kann die Kosten sofort im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe verbuchen.

Praxistipp

Viele Unternehmer versuchen, bereits den erstmaligen Kauf von Winterreifen sofort als Betriebsausgabe zu verbuchen. Sie verweisen dabei gern darauf, die Reifen, steuerlich gesehen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zu betrachten. Das funktioniert jedoch nicht, da GWG selbstständig nutzungsfähig sein müssen. Reifen können jedoch ohne Fahrzeug nicht allein genutzt werden.


Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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