Kauf einer Domain ist nicht sofort Betriebsausgabe Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Der BFH hat mit einem Urteil vom 19.10.2006 entschieden, das eine Domain ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut ist.
Demzufolge ist die getätigte Domain-Aufwendung weder sofort noch mittels Abschreibung als Betriebsausgabe abziehbar. Erst zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme der Internetadresse, sind die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Quelle: BFH sowie Steuerberater Kexel im Forum der Betriebsausgaben
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