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Kauf einer Domain ist nicht sofort Betriebsausgabe

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Der BFH hat mit einem Urteil vom 19.10.2006 entschieden, das eine Domain ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut ist.

Demzufolge ist die getätigte Domain-Aufwendung weder sofort noch mittels Abschreibung als Betriebsausgabe abziehbar. Erst zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme der Internetadresse, sind die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

Quelle: BFH sowie Steuerberater Kexel im Forum der Betriebsausgaben


Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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