Der BFH hat mit einem Urteil vom 19.10.2006 entschieden, das eine Domain ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut ist.
Quelle: BFH sowie Steuerberater Kexel im Forum der Betriebsausgaben
Bildnachweise: © ktsdesign/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Der BFH hat mit einem Urteil vom 19.10.2006 entschieden, das eine Domain ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut ist.
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