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Betriebshaftpflicht Vergleich: Eine wichtige Grundsicherung für Unternehmen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

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Betriebshaftpflicht Vergleich: Eine wichtige Grundsicherung für Unternehmen
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Betriebshaftpflicht Vergleich: Eine wichtige Grundsicherung für Unternehmen

Betriebshaftpflicht Vergleich: Eine wichtige Grundsicherung für Unternehmen

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit erheblichen Risiken ausgesetzt. Zum einen müssen sie täglich um Einnahmen und Aufträge kämpfen, zum anderen übernehmen sie aber auch die Haftung für ihre Arbeit. In Deutschland haften Unternehmen für die Leistung, die sie erbringen. Dies gilt nicht nur für handwerkliche Arbeiten und Dienstleistungen, sondern auch für Produkte, die sie herstellen. Kommt durch diese Arbeit jemand oder etwas zu schaden, können sie dafür haftbar gemacht werden. Das heißt: Sie müssen den Schaden regulieren. Je nach Schadensumfang kann es hier zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen. Gerade Personenschäden erreichen zügig einen Millionenbereich. Jede Schadensregulierung, die ein Selbständiger übernimmt, ist eine Existenzbedrohung. Um sich davor zu schützen und in diesem Fall nicht auf die eigenen finanziellen Mittel zurückgreifen zu müssen, gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung.

Besser bekannt als Betriebshaftpflicht bildet sie das Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung. Der Betriebshaftpflicht Vergleich verdeutlicht, dass es für jede Gewerbeart und Unternehmensgröße das passende Angebot gibt. Dabei ist eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe natürlich sowohl bei den Leistungen als auch bei den Beiträgen anders aufgebaut als eine Police für Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern. In Deutschland ist die Betriebshaftpflichtversicherung in den meisten Branchen nicht vorgeschrieben. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die als Dienstleister, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Bauunternehmen abgeschlossen werden kann.

Pflichtversicherung für einzelne Branchen

Auch wenn für die meisten Unternehmen diese Versicherung eine freiwillige Absicherung ist, gibt es Branchen, in denen der Nachweis der Betriebshaftpflicht erforderlich ist, um den Beruf auszuüben. Hierbei handelt es sich vor allem um Branchen, in denen durch Fehler des Unternehmens mit hohen Schäden gerechnet werden muss. Besonders betroffen sind hiervon die beratenden Berufe. Hier ist das Risiko, für Vermögensschäden haftbar gemacht zu werden, hoch. Dazu gehören beispielsweise Berufe wie

  • Rechtsanwalt
  • Architekt
  • Arzt
  • Ingenieur
  • Unternehmensberater.

Auch wenn Sie als Friseur tätig sind oder ein Nagelstudio besitzen, sollten Sie über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken. Gleiches gilt für Selbständige in der Physiotherapie. Hier können durch falsche Handgriffe oder Therapieverläufe Personenschäden hervorgerufen werden,  für die dann der Therapeut bzw. die Praxis haften muss. Auch in der Landwirtschaft und Veranstaltungstechnik wird die Haftpflichtversicherung oftmals empfohlen.

Einem beachtlichen Risiko ist weiterhin das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe ausgesetzt. Im Sicherheitsdienst ist eine genaue Beobachtung und schnelle Reaktion wichtig. Auch wenn sehr sorgsam gearbeitet wird, kann es passieren, dass einem Mitarbeiter etwas entgeht bzw. sich an einem anderen Punkt eines Gebäudes ein Vorfall ereignet. Jeder Sicherheitsdienst kann für Diebstahl und Beschädigung von seinen Kunden haftbar gemacht werden. Die Schadensregulierung steigt dann schnell in unerwartete Höhen.

An diesem Punkt ist die Betriebshaftpflicht ein wichtiger Schutz. Für das Sicherheitsgewerbe hat der Gesetzgeber diese Versicherung sogar in der Bewachungsordnung im §6 vorgeschrieben. Das heißt Unternehmen müssen hier eine Versicherungspolice abschließen, die auch eventuelle Mitarbeiter einschließt. Den Nachweis über das Vorhandensein dieser Police müssen sie vorlegen, wenn Sie

  • einen Antrag auf Bewachungserlaubnis stellen,
  • eine Gewerbeanmeldung einreichen.

Unerlässlich ist ein Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich auch für Unternehmen mit Reitbetrieb. Als Besitzer von einem Reiterhof mit größeren Stallanlagen sollten Sie auf den Versicherungsabschluss nicht verzichten. In der Regel sind hier neben der Betriebshaftpflicht weitere Versicherungen inbegriffen:

  • Pferde, die der Anzucht dienen sowie Fohlen sind meist mitversichert
  • Mitversicherung von Hunden
  • Einschluss der privaten Haftpflichtversicherung
  • Versicherung von Arbeitsmaschinen
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Weiterhin kann der Leistungsumfang durch Optionen erweitert werden. Durch zusätzliche Beiträge sind Pensionspferde, Schäden an den Tieren und Therapiepferde in den Versicherungsschutz integrierbar.

Eine Frage der Haftung

In den Branchen, in denen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen nach eigenem Ermessen entscheiden. Grundsätzlich sind Haftungsangelegenheiten für Betriebe hierzulande streng geregelt. Dies sollte bei jedem Betriebshaftpflicht Vergleich berücksichtigt werden.

In Deutschland haftet laut Beschluss des Gesetzgebers jedes Unternehmen unbegrenzt. Der Unternehmer haftet also nicht nur mit dem Unternehmensvermögen. Bei einem Einzelunternehmer kann die Haftung auch das Privatvermögen betreffen.

Wie umfangreich die Haftung ist, hängt unter anderem von der Rechtsform ab. Einzelunternehmer, aber auch Freiberufler und Selbständige, die allein tätig sind, sind dem höchsten Haftungsrisiko ausgesetzt, denn bei ihnen beschränkt sich dieses nicht auf Gelder aus der gewerblichen Tätigkeit. Meist wird bei einem Kleinunternehmer auch auf das private Vermögen und damit beispielsweise auch auf den privaten Vermögensbesitz zurückgegriffen. Angesichts des enormen Haftungsrisikos sind die Betriebshaftpflicht Kosten gering und das auch unter Berücksichtigung von mehrjährigen Zahlungen.

Differenzierung zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht

Oft werden von Laien Betriebs- und Berufshaftpflicht gleichsetzt. Hierbei handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Versicherungen, die auch verschiedene Risiken abdecken. Die Tabelle fasst die Unterschiede und Merkmale der verschiedenen Versicherungsarten zusammen.

BetriebshaftpflichtversicherungBerufshaftpflichtversicherung
Sie deckt alle Schäden ab, die Dritte durch das Unternehmen erleiden. Hierbei kann es sich um Personen-, Vermögens- oder Sachschäden handeln. Sie bezieht weiterhin Schäden ein, die dem Personal passieren. Angeboten wird sie für produzierende Unternehmen und Dienstleister.Die Berufshaftpflichtversicherung ist nur für einzelne Berufsgruppen interessant. Es gibt Berufsgruppen, in denen eine solche Haftpflichtversicherung Pflicht ist:

 

  • Hebammen
  • Anwälte
  • Krankengymnasten
  • Steuerberater

Sie schließt prinzipiell nur den Versicherungsnehmer in den Versicherungsschutz ein.

Betriebshaftpflichtversicherung Kosten im Überblick

Betriebshaftpflichtversicherung Kosten im Überblick

Gerade Existenzgründer und Startups zögern, wenn es um den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung geht. Grund sind die Kosten. Der Betriebshaftpflicht Vergleich zeigt: Die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten sind variabel. Für Kleingewerbe fallen ganz andere Beiträge an als für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern. Entscheidend ist hier immer, wie der Versicherer das Risiko bewertet, das von dem Versicherten ausgeht. Dies ist zum einen sicherlich von der Branche abhängig. Die Betriebshaftpflicht für Gastronomie schließt oft andere Beiträge als für einen Notar ein. Zum anderen hängt sie aber auch von Mitarbeiterzahl und Standorten ab.

Einen Überblick über die Betriebshaftpflicht Kosten verschaffen Sie sich am besten bei einem Vergleich. Die einfachste Form ist hier die Nutzung von einem Betriebshaftpflicht Rechner. Nach Eingabe der unternehmensspezifischen Daten ermittelt er automatisch die Beiträge, die auf Sie zukommen. Dabei können sich die Ergebnisse vom Betriebshaftpflicht Rechner sowohl nur auf eine Versicherung als auch auf mehrere Anbieter beziehen. Letzteres macht den Vergleich dann einfacher.

Auf die Beitragsberechnung nehmen zusammengefasst folgende Faktoren Einfluss

FaktorHinweise
Belegschaft
  • Anzahl der Mitarbeiter die in Teil- oder Vollzeit für den Betrieb tätig sind
  • auch geringfügig Beschäftigte
  • keine Subunternehmer
Inhaber
  • Anzahl der Inhaber
  • verschiedene Rechtsformen setzen unterschiedliche Inhaberzahlen voraus
Jahresumsatz
  • jährlich erwirtschafteter Umsatz eines Unternehmens
  • bei Existenzgründern meist Schätzungen
Betriebsart
  • Unternehmenstätigkeit
  • Branche, in der der Betrieb tätig ist
Zusatzbausteinevon der Versicherung angebotene Optionen z.B. Haftpflicht für ein Produkt oder Inventar
Selbstbeteiligung
  • durch den Versicherungsnehmer wählbar
  • verschiedene Stufen bzw. Pauschalen möglich

Für alle Unternehmen, die Subunternehmer beschäftigen bzw. beauftragen, gilt, dass sie für deren Arbeit keine Haftung übernehmen müssen. Subunternehmer müssen sich selbst absichern. Für sie empfiehlt sich ein individueller Betriebshaftpflicht Vergleich.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Schäden

Im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen berücksichtigt werden. Auch wenn es hier zwischen den Anbietern Unterschiede gibt, können zum Leistungsumfang grundlegende Aussagen getroffen werden. Demnach springt die gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht für Schäden ein, die ein Mitarbeiter am Unternehmensbesitz anstellt.

Ein Beispiel: Beschädigt ein Mitarbeiter beispielsweise in einem Restaurant den Kaffeeautomaten, springt die Betriebshaftpflicht für Gastronomie nicht ein. Verletzen sich Gäste dagegen, weil der Restauranteingang im Winter nicht richtig geräumt ist, handelt es sich um einen klassischen Versicherungsfall für die betriebliche Haftpflicht.

Bei den meisten Policen werden auch Arbeitsunfälle nicht berücksichtigt. Hierfür muss von den Unternehmen eine weitere Absicherung gewählt werden. Verletzt sich ein Mitarbeiter während seiner Tätigkeit, springt die

  • gesetzliche Unfallversicherung oder
  • eine zusätzliche Unfallversicherung des Unternehmens ein.

Überblick über typische Leistungen der Betriebshaftpflicht

Ebenso wichtig wie die Schäden, die ausgeschlossen sind, sind natürlich Leistungen, die fester Bestandteil der Policen sind. In erster Linie übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Unternehmen gegenüber Dritten passiert sind.

Der Versicherer realisiert dabei die komplette Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer ist lediglich dazu verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadenfalls zu helfen. Bei der Entscheidung im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich sollte bedacht werden, dass jeder Anbieter einen gewissen Rechtsschutz bietet. Bevor ein Schaden reguliert wird, wird geprüft, ob die Ansprüche, die gegenüber dem Versicherten erhoben werden, überhaupt gerechtfertigt sind. Der Rechtsschutz des Versicherers ist damit passiv.

Der genaue Versicherungsumfang kann von Police zu Police abweichen. Im Betriebshaftpflicht Vergleich sollte deswegen bereits ein erster Blick auf Optionen und Zusatzbausteine geworfen werden. So gibt es beispielsweise Versicherer, die eine Inventarversicherung anbieten.

Überblick über typische Leistungen der Betriebshaftpflicht

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Geltungsbereich. Je nach Versicherer und Police kann es hier zu Abweichungen kommen. Meist bezieht der Geltungsbereich folgendes ein:

  • die eigenen Betriebsstätten, dazu gehören Haupt- und Nebenstandorte
  • Wohnräume oder auch Geschäftsräume des Kunden
  • öffentliche Plätze

Für den Versicherer ist es bei der Gestaltung der Police wichtig, ob die unternehmerische Tätigkeit nur im Inland oder auch im Ausland ausgeübt wird. Hier kann es zu einer weiteren Differenzierung zwischen europäischem Ausland und beispielsweise den USA  kommen. Befinden sich die Mitarbeiter in ihrer Freizeit auf dem Betriebsgelände, gilt der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht nicht mehr. Dies kann auch nicht durch Optionen ausgeglichen werden. Da es hier zwischen den Angeboten zu Abweichungen kommen kann, sollte in der Police nachgelesen werden.

Die Auswahl der richtigen Deckungssumme

Ein wichtiges Kriterium, auf das Sie im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich eingehen sollten, sind die Deckungssummen, die gewährt werden. Für die Branchen, für die der Versicherungsabschluss vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, gibt es sogenannte Mindestdeckungssummen. Diese beziehen sich sowohl auf die Personen- und Vermögens- als auch auf die Sachschäden. Viele Anbieter werben damit, dass sie höhere Deckungssummen bieten. Wie bei den anderen Haftpflichtversicherungen zeigt aber auch hier die Erfahrung, dass die Mindestsummen in der Regel ausreichen.

Als Orientierung für die Deckungssumme sollte immer der höchstmögliche Schadensfall zu Grunde gelegt werden. In den letzten Jahren hat sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung als Basisschutz eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro durchgesetzt. Sie gilt mittlerweile als Orientierungsgrundlage. Bei den Vermögensschäden bieten die meisten Unternehmen eine Deckungssumme von 100.000 Euro an.

Um den Versicherungsschutz auszubauen, gibt es bei den Versicherern Zusatzbausteine. Dadurch ist es möglich, die Police beispielsweise um eine Betriebsinhaltsversicherung zu erweitern. Typische Zusatzbausteine sind zudem

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung

Wer vorwiegend als Berater, beispielsweise als Unternehmensberater, tätig ist, sollte sich für den Abschluss einer zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung entscheiden. Sie deckt Vermögensschäden in einem größeren Umfang ab.

Produziert Ihr Unternehmen eigene Produkte, sollten Sie den Versicherungsumfang um die Produkthaftung erweitern. Die herkömmliche Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die infolge von hergestellten Produkten entstanden sind, nicht ab. Erkrankt aufgrund eines fehlerhaften Nahrungsmittels Ihrer Firma einer Ihrer Kunden, kann er Schadenersatz verlangen. Hier würde die Betriebshaftpflicht nicht einspringen. Mit einer Produkthaftung wird diese Lücke geschlossen.

Verschiedene Formen der Betriebshaftpflichtversicherung

Um im Betriebshaftpflicht Vergleich die gewünschten Ergebnisse zu erhalten, ist es empfehlenswert, schon früh einzuschränken, welche Policen interessant sind. Es gibt die Betriebshaftpflichtversicherung für alle Selbständigen und Freiberufler. Doch je nach Unternehmensgröße und Form der Selbständigkeit kommen verschiedene Leistungen bzw. Police-Formen in Frage.

VarianteHinweise
Betriebshaftpflicht­versicherung für SelbständigeDie Betriebshaftpflicht für Selbständige richtet sich in der Regel an Einzelunternehmer. Sie sind einem enormen Haftungsrisiko ausgesetzt, denn sie haften prinzipiell nicht nur für mit dem betrieblichen, sondern auch mit dem privaten Vermögen. Abgedeckt werden typische Vermögens-, Sach- und Personenschäden, die infolge der Selbständigkeit bzw. der selbständigen Arbeit entstanden sind. Die Gesellschaften gewähren hier verschiedene Deckungssummen und Rabatte. Bei den angebotenen Beiträgen gilt es darauf zu achten, ob die Versicherungssteuer bereits inbegriffen ist. Einfluss auf die Beiträge können Selbständige beispielsweise durch die Wahl einer Selbstbeteiligung nehmen.
Betriebshaftpflicht­versicherung für ExistenzgründerGerade Existenzgründer und Startups sollten sich über das Haftungsrisiko bei ihrer Tätigkeit im Klaren sein. Wie lange ein Unternehmen als Startup gilt und demnach vom Anbieter vielleicht Vergünstigungen erhält, hängt in erster Linie von der Definition vom Versicherer ab. Im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich gilt vor allem zu prüfen, ob eine Gesellschaft spezielle Angebote für Gründer bereithält. Ob Existenzgründer die Betriebshaftpflicht direkt bei Aufnahme der Tätigkeit abschließen oder erst Monate später, ist unter anderem davon abhängig, in welcher Branche sie tätig sind. Irrelevant ist meist die Rechtsform des gegründeten Unternehmens. Sie hat an sich kaum Einfluss auf die Beitragshöhe.

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann immer als Betriebsausgabe abgesetzt werden und schafft damit für jedes Unternehmen eine wichtige steuerliche Entlastung. Das sollte die Entscheidung erleichtern.

Betriebshaftpflicht­versicherung für GmbHGrundsätzlich handelt es sich bei der Betriebshaftpflicht um einen essentiellen Schutz für die GmbH. Die Kosten und Leistungen der Versicherer weichen stark voneinander ab. Einige Anbieter sind dazu bereit, den Versicherungsschutz genauestens auf die Bedürfnisse der Kunden zuzuschneiden, sodass die Leistungen auf die GmbH abgestimmt werden. Im Betriebshaftpflicht Vergleich wird das enorme Sparpotenzial von bis zu 85 Prozent schnell deutlich. Bei GmbHs lohnt es sich oft, die Betriebshaftpflicht mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kombinieren, um auch eventuelle Vermögensschäden in vollem Umfang regulieren zu können.
Betriebshaftpflicht­versicherung für UGBei der UG handelt es sich um eine Rechtsform, mit der eine Gesellschaft mit eingeschränkter Haftung entsteht. Sehr beliebt ist diese Gesellschaftsform bei Existenzgründern und Selbständigen. Sie ist auch als Mini-GmbH bekannt, denn sie kann mit nur 1 Euro gegründet werden. Grundlegend ist hier die Haftung auch das bereitgestellte Stammkapital begrenzt. Deswegen darf auch die Betriebshaftpflicht entsprechend niedrig angesetzt werden. Gerade Kleinunternehmer greifen gern auf die UG zurück. Um aber im Schadensfall zu vermeiden, dass für die Schadensregulierung das Privatvermögen angegriffen wird, ist der Abschluss von einer Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert.
Betriebshaftpflicht­versicherung für FreiberuflerBesonders wichtig ist die Betriebshaftpflicht für Freiberufler, denn bei ihnen gibt es keine Haftungseinschränkung. Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit haftet er also immer mit seinem Privatvermögen und dieses kann schnell den eigenen finanziellen Ruin bedeuten. Gerade Freiberufler sollten auf die Auswahl der richtigen Deckungshöhe achten und diese nicht zu niedrig ansetzen. Für sie bieten viele Gesellschaften die Option, die private und gewerbliche Haftpflichtversicherung zu kombinieren, wodurch sich im Rahmen der gemeinsame Police attraktive Preisvorteile ergeben.

Angeboten wird die Betriebshaftpflichtversicherung für sämtliche Unternehmensformen sowie Freiberufler und Selbständige von vielen Versicherungsgesellschaften. Meist lassen sich die Tarife problemlos online abschließen. Zu den bekanntesten Angeboten, die im Betriebshaftpflicht Vergleich auffallen, gehören:

  • HUK Betriebshaftpflicht
  • Allianz Betriebshaftpflicht
  • R+V Betriebshaftpflicht

Preis-Leistungs-Verhältnis muss wichtigstes Vergleichskriterium sein

Sowohl die großen Versicherungskonzerne als auch kleinere Anbieter halten für Unternehmen in Deutschland Betriebshaftpflichtversicherungen und damit eine wichtige Existenzgrundlage bereit. Die Betriebshaftpflicht sichert das Unternehmen vor umfassenden Ansprüchen aus Schadensregulierungen ab. Unabhängig von der Rechtsform, der Größe und der Branche haftet ein Unternehmen prinzipiell für die Schäden, die es an Personen, Gegenständen oder dem Vermögen Dritter anrichtet. Dies ist von Seiten des Gesetzgebers vorgeschrieben.

Die Betriebshaftpflicht bildet demnach das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung, die auf dem Markt zu Recht als eine der wichtigsten Versicherungen angesehen wird. Mittlerweile ist die Angebotsdichte so umfassend, dass es Unternehmen schwerfällt, sich für einen der Tarife zu entscheiden. Dabei gilt: Wer eine Betriebshaftpflicht abschließt, kann diese auch von der Steuer absetzen. Dies ist über die Unternehmensausgaben möglich. Die Versicherung mindert also den Gewinn des Unternehmens und damit auch wiederum die Steuerlast.

Aufgrund der zahlreichen Angebote ist ein Betriebshaftpflicht Vergleich wichtig. Hier gilt es aber nicht nur auf die Beiträge an sich, sondern vielmehr aus das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Insbesondere Zusatzoptionen, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen sollten in die Entscheidung einfließen.

Bildnachweise: Betriebshaftpflicht: stadtratte / Fotolia.com, Taschenrecher: pfpgroup / Fotolia.com, Auto: Kara/ Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.