Unter Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut (z. B. Maschine, Fahrzeug, Möbel) voraussichtlich genutzt wird. Für den Unternehmer ist der Begriff vor allem in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung, nämlich im Zusammenhang mit der Abschreibung für Abnutzung (AfA).
Abschreibung bedeutet, dass man die Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut nicht sofort im Jahre der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzen darf, sondern diese auf die Nutzungsdauer verteilen muss. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Gegenstand nicht sofort nach der Anschaffung, sondern erst über die Jahre hinweg verschleißt und an Wert verliert.
Die Entscheidung darüber, welche Nutzungsdauer ein Wirtschaftsgut hat, liegt aber nicht im Ermessen des einzelnen Unternehmers. Vielmehr richtet sich die Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen, die von der Finanzverwaltung veröffentlicht wurden. Es gibt dabei sowohl allgemeine Tabellen als auch branchenspezifische Tabellen, wo man jedes erdenkliche Wirtschaftsgut findet.
Beispiele:
Büromöbel: 13 Jahre
Ladeneinrichtung: 8 Jahre
Mobiltelefon: 5 Jahre
Notebook: 3 Jahre
Pkw: 6 Jahre