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Die Kurzarbeit als Retter in der Not

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die Kurzarbeit als Retter in der Not
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Nachdem zu Beginn des Jahres 2009 durch Konjunkturspritzen erhebliche Hilfen für Unternehmen bereitgestellt wurden, ist die Zahl der Berufstätigen, die in Kurzarbeit arbeiten, deutlich gestiegen.

Viele Unternehmer sehen die Kurzarbeit als Retter in der Not, denn durch die allgemeine Finanzkrise sind auch den Wirtschaftsunternehmen zahlreiche Aufträge weggebrochen. Um nun nicht ihre Mitarbeiter entlassen zu müssen, entschieden sich viele Firmen, Kurzarbeit einzuführen. Hier erwarten sie allerdings einige Fallstricke.

Finanzplanung bei der Kurzarbeit berücksichtigen

Die Kurzarbeit bietet zwar ein sehr gutes Mittel, um Entlassungen zu vermeiden, dennoch tritt die finanzielle Hilfe nicht sofort in Kraft. Meist müssen Arbeitgeber das gekürzte Gehalt, sowie den Anteil an Kurzarbeitergeld zunächst selbst aufbringen. Bis die entsprechenden Anträge bei den Behörden bearbeitet wurden, können einige Monate ins Land gehen.

Auch wer sich entscheidet, die Zeit der Kurzarbeit zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu nutzen, sollte einiges beachten. Generell werden bei der Weiterbildung 80 Prozent der Kosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, allerdings nur während der Phase der Kurzarbeit. Soll die Weiterbildung auch dann fortgeführt werden, wenn keine Kurzarbeit mehr herrscht, müssen sich Arbeitgeber und -nehmer über die zu tragenden Kosten einigen. Allerdings können Arbeitgeber die Kosten vollständig als Betriebsausgaben geltend machen, Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten steuerlich berücksichtigen.

Kurzarbeit auch für Kleinstunternehmen

Ein weiterer Vorteil, der mit den Neuerungen bei der Kurzarbeit einhergeht, ist der, dass seit Anfang 2009 auch Kleinstbetriebe Kurzarbeit anordnen können. Bisher war dies nicht möglich, jetzt kann auch bei nur einem Arbeitnehmer Kurzarbeit in Frage kommen. Das freut sowohl den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer.

Quellen:

geldvomstaat24.de
gruendermagazin.com


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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