Nachdem zu Beginn des Jahres 2009 durch Konjunkturspritzen erhebliche Hilfen für Unternehmen bereitgestellt wurden, ist die Zahl der Berufstätigen, die in Kurzarbeit arbeiten, deutlich gestiegen.
Finanzplanung bei der Kurzarbeit berücksichtigen
Die Kurzarbeit bietet zwar ein sehr gutes Mittel, um Entlassungen zu vermeiden, dennoch tritt die finanzielle Hilfe nicht sofort in Kraft. Meist müssen Arbeitgeber das gekürzte Gehalt, sowie den Anteil an Kurzarbeitergeld zunächst selbst aufbringen. Bis die entsprechenden Anträge bei den Behörden bearbeitet wurden, können einige Monate ins Land gehen.
Auch wer sich entscheidet, die Zeit der Kurzarbeit zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu nutzen, sollte einiges beachten. Generell werden bei der Weiterbildung 80 Prozent der Kosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, allerdings nur während der Phase der Kurzarbeit. Soll die Weiterbildung auch dann fortgeführt werden, wenn keine Kurzarbeit mehr herrscht, müssen sich Arbeitgeber und -nehmer über die zu tragenden Kosten einigen. Allerdings können Arbeitgeber die Kosten vollständig als Betriebsausgaben geltend machen, Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten steuerlich berücksichtigen.
Kurzarbeit auch für Kleinstunternehmen
Ein weiterer Vorteil, der mit den Neuerungen bei der Kurzarbeit einhergeht, ist der, dass seit Anfang 2009 auch Kleinstbetriebe Kurzarbeit anordnen können. Bisher war dies nicht möglich, jetzt kann auch bei nur einem Arbeitnehmer Kurzarbeit in Frage kommen. Das freut sowohl den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer.
Quellen:
geldvomstaat24.de
gruendermagazin.com
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