KilometergeldDie Abrechnung der betrieblich veranlassten Fahrten mit dem privaten Pkw wird häufig umgangssprachlich mit Kilometergeld bezeichnet. Das Kilometergeld stellt den pauschalen Abrechnungsbetrag pro betrieblich gefahrenen Kilometer dar. Das Kilometergeld wird also im Rahmen der Fahrtkosten in der Reisekostenabrechnung zu Betriebsausgaben absetzbar gemacht. Der pauschale Kilometersatz für den Pkw beträgt 0,30 EUR, für die Fahrt mit dem Fahrrad kann man pro km immerhin noch 0,05 EUR ansetzen. Für andere Fahrzeuge kann man entsprechende Kilometerpauschalen ansetzen.
Das Kilometergeld ist also das Produkt aus den gefahrenen Kilometern (Hin- und Rückfahrt) sowie dem anzusetzenden Kilometer Satz.
Das Kilometergeld kommt jedoch nur bei den Unternehmern zum Einsatz, die die Fahrtkosten pauschal berechnen, das Fahrzeug also vorwiegend privat genutzt wird, sich daher nicht im Betriebsvermögen befindet und so die betrieblichen Fahrten des privaten Fahrzeugs per Kilometergeld geltend gemacht werden. Anders dagegen bei Fahrzeugen, die sich aufgrund gesetzlicher Regelungen im Betriebsvermögen des Unternehmensbefinden. Hier sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen, somit entfällt die Abrechnung der Fahrten per Pauschale.
Beispiel zum Kilometergeld
Der Unternehmer fährt mit seinem privaten PKW zu einem Kundengespräch. Insgesamt legt er 124 km hin und zurück mit seinem Fahrzeug zurück. Das Kilometergeld berechnet sich nun folgendermaßen: 125km x 0,30 EUR = 37,50 EUR.
Der Unternehmer kann die so ermittelten 37,50 € mittels einer Reisekostenabrechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abrechnung dient dabei als Eigenbeleg, da er ja von niemandem eine Rechnung oder eine Quittung für diese dienstliche Fahrt erhält.
Wie muss das Kilometergeld in der Reisekostenabrechnung angegeben werden?
Verwendet der Unternehmer ein Formular zur Abrechnung des Kilometergeldes in seinen Reisekosten, braucht er die Spalten nur entsprechend seiner beruflich getätigten Fahrt auszufüllen. Es beginnt mit dem Datum, dem Beginn und Ende der Fahrt, dem Reiseanlass und den gefahrenen Kilometern. Hat die Reise länger als 8 Stunden gedauert, kann der Unternehmer in der gleichen Reisekostenabrechnung auch den Verpflegungspauschbetrag angeben.
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Weiterführende LinksVorlage Kilometergeld In unserem Vorlagenbereich haben wir eine Reisekostenabrechnung zur Erfassung und Abwicklung des Kilometergeldes zum kostenlosen Download bereitgestellt.
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letzte Änderung: 04.07.2011 Aufrufe: 18109
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