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Betriebsvermögen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2022

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Betriebsvermögen
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Betriebsvermögen berechnen: Bilanztechnisch beinhaltet das Vermögen alle Aktiva des Unternehmens.

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Betriebsvermögen

Was genau ist Betriebsvermögen?

Das Betriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind. Hierbei wird zwischen notwendigem und gewillkürten Betriebsvermögen unterschieden. Eine genauere Erläuterung des Begriffs lesen Sie hier.

Wofür ist die Frage relevant, ob ein Gegenstand als Privat- oder Betriebsvermögen einzustufen ist?

Das Betriebsvermögen ist wichtig, um den Gewinn eines Unternehmens ermitteln zu können. Außerdem bringen Wirtschaftsgüter, die als Betriebsvermögen gelten, steuerliche Vorteile mit sich, weil laufende Kosten hierfür und Abschreibungen den Gewinn und damit die Steuerpflicht senken. Umgekehrt kann eine private Nutzung den Gewinn erhöhen.

Gehört ein häusliches Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen?

Sofern Sie dieses Zimmer ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen und dieses in Ihrem Eigentum steht, ist es als notwendiges Betriebsvermögen einzustufen.

Was ist Betriebsvermögen? Eine gesetzliche Definition gibt es nicht

Es gibt keine gesetzliche Definition für Betriebsvermögen.
Es gibt keine gesetzliche Definition für Betriebsvermögen.

Zwei Begriffe, über die jeder Selbstständige mit Sicherheit einmal gestolpert ist, sind das Betriebsvermögen und das Privatvermögen. Diese Begriffe und die zusätzliche Differenzierung zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen bereiten einigen Unternehmern Kopfschmerzen. Im Folgenden erläutern wir, was es mit diesen verschiedenen Vermögensarten auf sich hat.

Betriebsvermögen ist ein Begriff, der dem deutschen Steuerrecht – genauer: dem Einkommenssteuerrecht –entspringt, der aber gesetzlich nicht genau definiert ist. Er hat sich vielmehr im Laufe der Jahre durch die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung entwickelt.

Hierzu zählen sämtliche Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die dieses zur Aufrechterhaltung seines Betriebs benötigt.

Zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören beispielsweise folgende Güter, vorausgesetzt, der Unternehmer ist tatsächlich deren Eigentümer im zivilrechtlichen Sinne:

  • Immobilien, soweit diese zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden
  • Werkzeuge und Produktionsmaschinen
  • Fuhrpark mit PKW und LKW, nicht aber geleaste Fahrzeuge, weil diese nicht dem Unternehmen gehören
  • PC und Büroausstattung
  • Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, Land- oder Fortwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb

Bei diesen Gütern ist es recht eindeutig, dass sie zum Betriebsvermögen zählen. Schwieriger wird die Abgrenzung bei Gegenständen, die ab und zu auch privat genutzt werden, z. B. das Smartphone oder der Laptop. Um die Ermittlung von Betriebsvermögen bzw. die Einordnung als Privatvermögen zu ermöglichen, hat die Finanzverwaltung drei verschiedene Kategorien entwickelt:

  • notwendiges Betriebsvermögen
  • gewillkürtes Betriebsvermögen
  • notwendiges Privatvermögen

Im Steuerrecht spielt die Unterscheidung von Betriebsvermögen und Privatvermögen aus folgenden Gründen eine wichtige Rolle: Ausgaben für oder im Zusammenhang mit Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben. Auch kommt die Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Bilanz bzw. Bilanzierung und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Tragen.

Notwendiges Betriebsvermögen

Betriebsvermögen richtig ermitteln: Maßgeblich ist die Art der Nutzung und die Eigentümerstellung des Unternehmens.
Betriebsvermögen richtig ermitteln: Maßgeblich ist die Art der Nutzung und die Eigentümerstellung des Unternehmens.

Alle Vermögensgegenstände, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, müssen als Betriebsvermögen eingebracht und geführt werden.

Die sonstige private Nutzung muss gegebenenfalls versteuert werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Pkw, der zu 60% betrieblich genutzt wird. Die private Nutzung bzw. die privaten Fahrten müssen nach der Ein-Prozent-Methode versteuert werden oder Sie führen ein Fahrtenbuch.

Wichtig! Die Nutzungsart allein macht ein bestimmtes Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen. Das gilt für die Kanzlei, Praxis oder Werkstatt ebenso wie für Lager- und Geschäftsräume. Auch Waren, Vorräte, die Büroeinrichtung und betriebliche Fahrzeuge gelten zwingend als notwendiges Betriebsvermögen, selbst wenn Sie es offiziell ganz anders einstufen.

Im Umkehrschluss bedeutet das außerdem: Privates bleibt privat, selbst wenn sie Privatvermögen im Anlageverzeichnis oder Ihrer Bilanz ausweisen. Die Privatwohnung, Hausrat und Kleidung gehören aufgrund ihrer Nutzung niemals zum Betriebsvermögen.

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einem Wirtschaftsgut, das mindestens zu 10% und maximal zu 50% betrieblich genutzt wird, hat der Unternehmer bei Anschaffung oder Nutzungsänderung ein Wahlrecht, ob der Gegenstand dem Privat- oder dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeschrieben wird.

Ein Firmenwagen, der beispielsweise nur zu 25% betrieblich genutzt werden kann, kann dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden. Ähnliches gilt für Hardware, die sowohl geschäftlichen als auch privaten Zwecken dient und für Firmenbeteiligungen, sofern diese objektiv zur Unternehmensförderung geeignet sind.

Die Einstufung als gewillkürtes Betriebsvermögen bringt Vorteile mit sich, weil Sie die Ausgaben für das entsprechende Gut als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen können. Dennoch sollten Sie bei der Einordnung vorsichtig sein, weil das Finanzamt unter Umständen wissen will, warum Sie dieses Wirtschaftsgut ins Betriebsvermögen aufgenommen haben.

Achten Sie daher darauf, dass das Wirtschaftsgut tatsächlich betrieblichen Zwecken dient. Das Finanzamt wird Ihre Einordnung als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkennen, wenn …

  • Sie die Zuordnung als solches zeitnah und eindeutig dokumentieren und Sie dieses kurzfristig in einem Bestandsverzeichnis aufnehmen und
  • wenn Sie die entsprechende Anschaffung sofort im Anlageverzeichnis erfassen.

Video: Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen

Notwendiges Privatvermögen

Alle Wirtschaftsgüter, die weder in das notwendige noch in das gewillkürte Betriebsvermögen fallen, gelten als Privatvermögen. Sobald ein bestimmtes Gut zu 90 Prozent privat genutzt wird, darf es nur noch als Privatvermögen ausgelegt werden.

Sie sind sich unsicher, wie die Berechnung von Betriebsvermögen funktioniert? Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Sie sind sich unsicher, wie die Berechnung von Betriebsvermögen funktioniert? Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Die Unterscheidung in notwendiges und gewillkürtes Privatvermögen ist im Rechnungswesen möglich, aber nicht unbedingt notwendig.

Gewillkürtes Privatvermögen ist danach ein Wirtschaftsgut, das rechtlich zum gewillkürten Betriebsvermögen gezählt werden könnte (10-50% betriebliche Nutzung), der Unternehmer es aber anders einordnet. Als notwendiges Privatvermögen gilt dann ein Wirtschaftsgut, bei dem es rechtlich nicht möglich ist, es dem Betriebsvermögen zuzuschreiben (betriebliche Nutzung unter 10%).

Beispiel: Ein KFZ, das weniger als 10% betrieblich genutzt wird, muss also Privatvermögen sein. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% kann der Unternehmer selbst entscheiden, ob es als Privat- oder Betriebsvermögen geführt wird.

Achtung! Im Hinblick auf die Einstufung als (notwendiges) Betriebsvermögen gelten für Gebäude besondere Regeln. Hierfür sind die Eigentumsverhältnisse sowie die Art der Nutzung maßgeblich. So kann es durchaus vorkommen, dass Immobilien in eigenständige Wirtschaftsgüter aufgespalten werden. Wenn zum Beispiel Raum im Haus ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt wird, gilt dieses zwingend als notwendiges Betriebsvermögen, während alle anderen Räume gegebenenfalls Privatvermögen darstellen oder bei einer Doppelnutzung als gewillkürtes Betriebsvermögen eingestuft werden können.

Betriebsvermögen und seine steuerlichen Folgen

Ob es sich bei einem Wirtschaftsgut um notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen handelt, ist unerheblich – weil sich die steuerlichen Folgen kaum unterscheiden.

Das Finanzamt macht jedoch einen Unterschied zwischen gekauften Wirtschaftsgütern und Gütern, die aus dem Privatvermögen eingebracht wurden. Hierbei gilt unter anderem Folgendes:

Erbschaftssteuer: Betriebsvermögen kann unter Umständen hiervon freigestellt werden.
Erbschaftssteuer: Betriebsvermögen kann unter Umständen hiervon freigestellt werden.
  • Investitionen in neue Wirtschaftsgüter für Ihr Betriebsvermögen buchen Sie als Anschaffungskosten.
  • Finanzieren Sie diese neue Anschaffung über einen Kredit, so gelten die entsprechenden Zinsen als betrieblich veranlasst und damit als Betriebsausgabe.
  • Auch laufende Kosten, die durch das Betriebsvermögen entstehen, dürfen in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt werden.
  • Unternehmen, die ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen verkaufen, müssen den Erlös versteuern.
  • Diese Steuerpflicht besteht auch, wenn Sie Betriebsvermögen in Privatvermögen überführen.

Investition in Betriebsvermögen: § 7g EStG und der Investitionsabzugsbetrag

Wenn Sie in den nächsten Jahren in Ihr Unternehmen investieren möchten, können Sie für entsprechende Käufe den sogenannten Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen – und zwar bis zu drei Jahre im Voraus. Der Vorteil: Sie dürfen eine vorgezogene Abschreibung von 40 Prozent geltend machen.

Dies ist allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Auch birgt der Bereich der Abschreibungen zahlreiche Stolperfallen für Laien, sodass es sinnvoll ist, einen Steuerberater oder einen anderen Experten zu Rate zu ziehen.

Bildnachweise: © makibestphoto - stock.adobe.com, © Tiko - stock.adobe.com, © Vasyl - stock.adobe.com, © rh2010 - stock.adobe.com, © Monster Ztudio - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.