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Berufsgenossenschaft

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 3. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Berufsgenossenschaft
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Berufsgenossenschaft-Betriebsausgabe

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Berufsgenossenschaft

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine umfangreiche Sozialversicherung, die diverse Risiken des Alltags und des Lebens absichert. Eine der fünf Säulen der Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung, welche beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zum Tragen kommt. Getragen wird die gesetzliche Unfallversicherung von den verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften, welche eine wichtige Funktion in diesem System innehaben. Auf der einen Seite organisieren die Berufsgenossenschaften die finanziellen Belange der gesetzlichen Unfallversicherung und üben gleichzeitig die Aufgabe aus, mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere betriebliche Gesundheitsgefahren weitestgehend zu vermeiden.

Eine Berufsgenossenschaft übernimmt vielfältige Präventiv- und Regulierungsaufgaben, um die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten.
Eine Berufsgenossenschaft übernimmt vielfältige Präventiv- und Regulierungsaufgaben, um die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten.

Erleidet ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, so tritt in diesen Fällen nicht die gesetzliche Krankenversicherung ein, sondern die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Diese übernimmt dann alle nötigen Kosten, die für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation anfallen. Auch der Ausgleich von Krankheitsfolgen durch Geld- und Hilfeleistungen ist möglich. Darüber hinaus wird eine BG auch als Kontrollinstanz tätig, beispielsweise um festzustellen, ob ein Arbeitsunfall durch die Missachtung von Vorschriften zustande kam und ergreift, wenn nötig, weitere Maßnahmen um die Gesundheit andere Mitarbeiter nicht weiter zu gefährden.

Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Berufsgenossenschaften um selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Finanziert werden die Genossenschaften durch die Beiträge der zugehörigen Unternehmen. Für Unternehmen ist die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtend. Es existieren verschiedene Berufsgenossenschaften, die jeweils auf einen bestimmten Wirtschaftszweig ausgerichtet sind. Durch diese Ausrichtung ist es etwa möglich, dass Risiken bestimmter Berufsgruppen besser berücksichtigt werden und geeignetes Entgegensteuern möglich ist. In den Mitgliedsbetrieben ist darüber hinaus immer eine Aufsichtsperson verfügbar, die als Bindeglied zwischen BG und Unternehmen dient. Auch stellen die Berufsgenossenschaften eigene Aufsichtspersonen, die vor Ort die Einhaltung von Vorschriften überwachen können.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Welche Berufsgenossenschaft für den Betrieb zuständig ist, ist von den unternehmerischen Tätigkeiten abhängig.
Welche Berufsgenossenschaft für den Betrieb zuständig ist, ist von den unternehmerischen Tätigkeiten abhängig.

Gerade junge Unternehmen haben sich mit dem Thema Berufsgenossenschaften noch wenig auseinandergesetzt. Welche Berufsgenossenschaft für wen zuständig ist, ebenso wie die Frage, wie die zuständige Berufsgenossenschaft ermittelt werden soll, sind typische Problemfelder. Eine aktuelle Liste der Berufsgenossenschaften hält in der Regel die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) bereit. Darüber hinaus ist in § 114 Abs. 1 SGB VII eine Übersicht über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vorhanden, zu der die Berufsgenossenschaften zählen. Die Frage nach der Zuständigkeit ergibt sich meist unter Betrachtung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit und der Liste der einzelnen Berufsgenossenschaften. Betreibt beispielsweise jemand ein Bauunternehmen, so ist die BG Bau zuständig. Für einen Metallbaubetrieb wäre hingegen die BG Holz und Metall zuständig.

Wie finanzieren sich die Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen. Der endgültige Beitrag wird nachträglich durch Umlage der tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt, sodass nur für tatsächlich eingetretene Versicherungsfälle und die Verwaltungskosten gezahlt werden muss. Die Höhe des Beitrages eines einzelnen Unternehmens ist jedoch von vielen Faktoren abhängig und unterscheidet sich je nach Genossenschaft. Wichtige Faktoren sind etwa die Branche, die Zahl der versicherten Arbeitnehmer und die Gefahrenklasse, in die ein Unternehmen eingestuft wird. Welche Berechnungsgrundlagen jeweils angewendet werden, teilt die zuständige BG mit und hält die jeweils passenden Informationen dazu bereit.

Wann Pflichtmitgliedschaft für Berufsgenossenschaft?

Die Mitgliedschaft in einer BG ist verpflichtend und ist immer dann notwendig, wenn ein Unternehmer mindestens einen Angestellten beschäftigt. Eine Berufsgenossenschaftspflicht für Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und für Freiberufler existiert also nur dann, wenn diese Arbeitnehmer beschäftigen. Für Einzelunternehmen ist also keine Pflichtmitgliedschaft vorgesehen. Dennoch ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft für Selbstständige möglich, wenn diese ihr eigenes Unfallrisiko absichern möchten. Anhand folgender Tabelle kann weiterhin festgestellt werden, wer Pflichtmitglied ist und wer nicht:

Berufsgenossenschaftspflicht?Berufsgruppen
Pflichtversicherte Mitglieder– Arbeitnehmer/Beschäftigte (über den Arbeitgeber und die zuständige BG)

– Auszubildende und in Weiterbildung befindliche Arbeitnehmer

– Landwirte und dessen Familienangehörige

– Betreute Kinder, Schüler, ehrenamtlich tätige Menschen in diversen Organisationen

– Personen, die einer staatlichen Pflicht nachgehen

– Blutspender

– Arbeitslose

– Reha-Patienten

– Pflegepersonen
Freiwillige Mitglieder– Selbstständige und sofern diese im Betrieb mitarbeiten, auch deren Ehepartner

– Ehrenamtlich tätige Personen in NGOs, Arbeitgeberverbänden, Parteien und Gewerkschaften
Keine Pflichtmitgliedschaft– Beamte

– Anspruchsberechtigte nach Bundesversorgungsgesetz

– Mitglieder von geistlichen Genossenschaften oder Diakonien

– Ärzte (auch Zahn- und Tierärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apotheker)

Wie verwaltet sich eine BG?

Die Genossenschaften verwalten sich durch ihre Mitgliedsunternehmen selbst. Jede Genossenschaft besteht aus drei Organen: Die Vertreterversammlung, dem Vorstand und einem hauptamtlichen Geschäftsführer. Wie diese Organe tätig werden, welche Bedeutung sie haben und welche Entscheidungen sie treffen ist ausführlich im SGB IV geregelt. Für Verwaltung und Überwachung beschäftigen die Berufsgenossenschaften Angestellte, die die nötigen Aufgaben ausführen.

Die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen durch die Genossenschaften selbst wird vom Bundesversicherungsamt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwacht.

Bildnachweise: © Philip Steury - stock.adobe.com, momius - Fotolia.com, © cc-images - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.