Die Gewerbesteuer, sowie die damit verbundenen Nebenkosten, gelten bereits seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben. Dennoch muss auch weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung erfolgen. Diese wird in der Steuerbilanz sichtbar und legt den vollen, zu zahlenden Steuerbetrag zugrunde. Dabei findet die Gewerbesteuer selbst keine Berücksichtigung. Eine 5/6-Regelung, wie bei der Einkommenssteuer, ist nicht vorgesehen. Außerhalb der Steuerbilanz… Weiterlesen…