Der BFH hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2008 festgestellt, dass die private Nutzung eines Werkstattwagens durch Mitarbeiter vom Finanzamt nachgewiesen werden muss.
Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 52
Bildnachweise: © th-photo/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017
Der BFH hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2008 festgestellt, dass die private Nutzung eines Werkstattwagens durch Mitarbeiter vom Finanzamt nachgewiesen werden muss.
Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 52
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