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Privatnutzung von Werkstattwagen

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Mit dem Urteil vom 18.12.2008 Az. VI R 34/07 hat der BFH entschieden, dass die 1 % Regelung nicht angewendet werden darf, wenn der Werkstattwagen nach der objektiven Beschaffenheit und Einrichtung nicht für private Zwecke geeignet ist.

Im Streitfall ging es um die Privatnutzung eines zweisitzigen Kastenwagens (Werkstattwagen) durch einen Arbeitnehmer. Nach Auffassung des BFH macht die Ausstattung und die Bauart des Fahrzeugs deutlich, dass ein solcher Wagen typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird.


Bildnachweise: © alphaspirit/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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