Ob ein Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen zählt, kann mit Hilfe der allgemeinen Regeln über die Zuordnung von Wirtschaftgütern ermittelt werden.
Quelle: Steuerberater Kexel
Bildnachweise: © th-photo/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Ob ein Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen zählt, kann mit Hilfe der allgemeinen Regeln über die Zuordnung von Wirtschaftgütern ermittelt werden.
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