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Neue Regelung für Absetzung der KV-Beiträge

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Krankenversicherung GKV oder PKV - Vorteile und Nachteile im Vergleich

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können bislang nur sehr dürftig steuerlich abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, mit einem Bürgerentlastungsgesetz diese Regelung zu ändern.

Der Gesetzesentwurf besagt, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden sollen, die eine Vorsorge bei der KV und PV absichern, ab 1. Januar 2010 steuerlich besser abzusetzen sind. Mit der neuen Regelung entsteht eine Gleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten, Ehepartner und Kinder. Pflegeversicherungsbeiträge können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden, bei der Krankenversicherung ein Abschlag von vier Prozent. Bei Privatversicherten regelt ein Basiskatalog die Absetzung. Sonstige Versicherungsbeiträge können allerdings nicht mehr als Sonderausgaben angegeben werden.

Mit einer günstigeren Krankenversicherung Geld sparen

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Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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