Mitte des Jahres wurden die EU-Richtlinien zum Umgang öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen mit eRechnungen herausgegeben. Danach müssen diese bis spätestens 2018 elektronische Rechnungen verarbeiten und empfangen können.
Die elektronische Rechnung als Schlüssel zur Kostensenkung
Die elektronische Rechnung gehört in der Industrie und auch in den öffentlichen Verwaltungen vieler anderer Länder bereits zum Standard. Wenn sich hierzulande der öffentliche Sektor bis spätestens 2018 ebenfalls an den Umgang mit der eRechnung anpassen muss, geschieht dies nicht nur aufgrund der EU-Richtlinie, sondern wird zu enormen Kosteneinsparungen führen. Das wurde nun durch eine Erhebung der Mach AG in Zusammenarbeit mit der Schweizer Billentis bekräftigt. Demnach können Verwaltungen durch die elektronische Rechnungsverarbeitung gegenüber der Verarbeitung von Papierrechnungen eine Kostenersparnis von 60 bis 80 Prozent erzielen.
Die öffentliche Verwaltung – eine der größten Branchen
Zwischen 45 und 65 Prozent aller Unternehmen sind Dienstleister oder Lieferanten für die Verwaltung und stellen entsprechende Rechnungen. Gleichzeitig erhalten aber auch Firmen und Privathaushalte Rechnungen von der Verwaltung. Damit fällt laut der Mach-Studie rund 10 Prozent des gesamten Rechnungsvolumens in der öffentlichen Verwaltung an. Dieses riesige Rechnungsvolumen macht die öffentliche Verwaltung zu einer der drei größten Branchen. Die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung durch die eRechnung wird laut der Marterhebung daher zu einer jährlichen Kostenersparnis von 6,5 Milliarden Euro führen. Die Einführung der eRechnung wird selbstverständlich zunächst mit Mehrkosten verbunden sein. Doch schon nach 1,5 Jahren werden sich diese amortisiert haben.
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