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Steuernummer auf Rechnungen für Bewirtungskosten

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Mit der neusten Regelung der Finanzverwaltung ist es nun erforderlich die Vorschriften über die korrekte Ausstellung von Rechnungen auch bei Bewirtungsrechnungen einzuhalten. Sollte der Unternehmer also einmal so viele Personen bewirten, dass die Rechung über 100 EUR hinaus geht, so muss auf der Rechung zum Beispiel auch die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte oder des Restaurants erscheinen. Nur wenn alle nötigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechung vorhanden sind, ist der Vorsteuerabzug auch gesichert.

Bildnachweise: © IVASHstudio/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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