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Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug
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Die neue EU-Richtlinie soll die schlechte Zahlungs-Bereitschaft im Geschäftsverkehr regeln. Es geht um das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, bedingt durch die Tatsache, dass europaweit viele Schuldner ihre Rechnungen oftmals viel zu spät begleichen.

Der notwendig gewordene Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ wurde von Bundesjustizministerium Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegt. Der Entwurf wurde vorgelegt, weil die EU eine neue Richtlinie plant, womit die Situation der Zahlungsmoral EU-weit neu und verbindlich geregelt werden soll.

Die Zahlungssituation in Europa verbessern

Mit der neuen Richtlinie soll eine neue Regel in Kraft treten. Nach dem eine Dienstleistung, Ware oder eine Rechnung eingegangen ist, gerät der Schuldner nach 30 Tagen automatisch und ohne Mahnung in Verzug.

BGB soll geändert werden

Das Bürgerliche Gesetzbuch soll in dieser Angelegenheit entsprechend geändert werden. Der Schwerpunkt der Änderung betrifft die sogenannte Fälligkeit. Dabei geht es zum einen um die Entgeltforderungen und auf der anderen Seite um die Folgen, wenn ein Schuldner in Verzug gerät. Nun wurde ein neuer Entwurf vom Bundesjustizministerium vorgelegt. Dieser Entwurf soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr auf Ebene der deutschen Gesetzgebung neu regeln. Folgende Änderungen hielten Einzug im Entwurf: Bei vereinbarten Produktionsabnahmen und Zahlungsfristen muss nach 30 bzw. 60 Tagen der Vertrag erfüllt sein. Bei Geschäften zwischen Firmen, sollen die Prozentpunkte von 8 auf 9 Punkte über den normalen Regelsatz betragen. Bei Zahlungsverzug zwischen Firmen gibt es einen Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euro vom Schuldner. Es soll auch eine neue Möglichkeit geben einen Zeitraum für die Abnahme der geleisteten Arbeit zu verhandeln.

Einhaltungsfrist

Alle Mitgliedsstaaten Europas müssen die Richtlinie 2011/7/EU im innerstaatlichen Recht bis zum 16. März 2013 umsetzen. Die Richtlinie selber wurde bereits vom Europäischen Parlament und vom Rat am 16.02.2011 verabschiedet.

Infragestellung aus der Baubranche

Die Baubranche ist dagegen nicht von den Merkmalen der Umsetzung überzeugt, ist doch gerade in dieser Branche der Zahlungsverzug besonders stark zu verzeichnen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes befürchtet, dass der Gesetzentwurf das Problem nicht bekämpft, sondern eher verstärkt. Es sei zu befürchten, dass durch die geplante Änderung der Zahlungsverzug eher zunehmen könnte. Dies wird damit begründet, dass die Auftraggeber nach der neuen Richtlinie die Zahlungsfristen sogar verlängern könnten. Bei einer neuen Regelung die Abnahme, Fälligkeiten und Zahlungsfristen regelt, sollte nicht der Auftraggeber weiter belasten werden, so das Deutsche Baugewerbe. Die Bauunternehmer befürchten, durch die Neureglung so zu ungewollten Kreditgebern zu werden. Viele Bauunternehmen hätten heute schon intensiv mit diesem Problem zu kämpfen, eine Verstärkung würde die Situation nur noch verschlimmern. Hier müsse die Politik und der Gesetzgeber den Entwurf eventuell nachbessern.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund


Bildnachweise: © Grecaud Paul/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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