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EU will Mutterschutz verlängern

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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EU will Mutterschutz verlängern
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Derzeit wird in der EU heftig diskutiert. Dabei geht es um die Babypause, die verlängert werden soll. Zwei Vorschläge stehen zur Diskussion, und zwar einerseits von der EU-Kommission und andererseits das Konzept des Frauenausschusses im EU-Parlament. Bei ersterem Vorschlag soll der Mutterschutz auf insgesamt 18 Wochen verlängert werden.

Die ersten sechs Wochen nach der Geburt müssen zwingend genommen werden. Die restlichen zwölf Wochen können frei eingeteilt werden, allerdings sollen sie laut EU am Stück genommen werden.

Gegenvorschlag des Frauenausschusses

Im Gegensatz dazu steht Vorschlag Nummer zwei, der einen Mutterschutz von 20 Wochen vorsieht. Dabei sollen die ersten sechs Wochen zwingend von der Mutter in Anspruch genommen werden, der restliche Teil der Babypause kann ebenso vom Vater in Anspruch genommen werden. In den ersten sechs Wochen sollen laut diesem Vorschlag 100 Prozent des Entgelts weiter gezahlt werden, danach noch mindestens 85 Prozent. Ebenfalls heißt es in dem Vorschlag, dass neben Arbeitnehmern auch Selbstständige betroffen wären. Zudem soll ein Zwangsurlaub für Väter von zwei Wochen festgelegt werden. Weiterhin plant die EU, dass bis zum Ende der Babypause ein Kündigungsverbot ausgesprochen wird. Die Parlamentarier dagegen sind für eine Kündigungsschutzfrist von mindestens zwölf Monaten. Sie verlangen zudem, dass die Frauen nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz keine andere Funktion übernehmen sollen, als vor der Babypause. Ebenfalls unveränderlich sind auch Berufsgruppe und Entgelt der Mütter.

Situation in Deutschland

In Deutschland werden gerade einmal 14 Wochen Mutterschutz zugestanden. Damit gehört es zu den Schlusslichtern in Europa. Deutsche Politiker sind gegen die beiden Vorschläge, da die Beschäftigung von Arbeitnehmern dadurch mit mehr Kosten verbunden wird. Denn egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, die Arbeitgeber müssen in die so genannte Umlagekasse U2 einen Beitrag für den Ausgleich der Zahlung von Mutterschaftsgeld zahlen. Wird der Mutterschutz verlängert, steigen die Beiträge automatisch, das Beschäftigen von Arbeitnehmern wird teurer. Zwar erhalten Unternehmen im Fall einer Schwangerschaft die Mehraufwendungen von der Krankenkasse erstattet, doch fallen die Kosten für die Umlage immer an.

Quelle: Profil (IKK) 03/2009, S. 5


Bildnachweise: © Grecaud Paul/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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