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Wie Sie bei einem Mitarbeiter mit einer inneren Kündigung umgehen können

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wie Sie bei einem Mitarbeiter mit einer inneren Kündigung umgehen können
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Wenn Mitarbeiter keine Aufstiegschancen erkennen, wenn sie sich unterfordert oder überfordert fühlen, wenn sie keinerlei Entscheidungsbefugnis oder Mitspracherechte erhalten, kommt es nicht selten vor, dass sie innerlich kündigen. Für Sie als Arbeitgeber kann ein Mitarbeiter, der bereits innerlich gekündigt hat, weder gute Leistungen bringen, noch das Unternehmen durch Krisenzeiten führen oder es weiterentwickeln. Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an darauf achten, wie zufrieden und motiviert Ihre Mitarbeiter sind.

Mitarbeiter fordern und fördern

Versuchen Sie der inneren Kündigung Ihrer Mitarbeiter von vornherein vorzubeugen. Sie können Sie mit einem soliden Führungsstil sehr gut motivieren. Delegieren Sie Aufgaben und räumen Sie den Mitarbeitern Entscheidungsfreiheiten ein. Versuchen Sie Anreize zu schaffen, etwa durch Beförderungen, Weiterbildungen und natürlich eine angemessene Bezahlung.

Fordern Sie Ihre Mitarbeiter stärker, indem Sie Ihnen auch schwierige Aufgaben übertragen, die ein gewisses Mitdenken bedingen. Stehen Sie stets zur Verfügung, wenn Fragen und Probleme auftreten und reden Sie regelmäßig mit Ihren Mitarbeitern. Nur so können Sie erkennen, ob Ihre Mitarbeiter mit ihren Aufgaben zufrieden sind oder welche Dinge sich störend auswirken.

Mitarbeiter haben bereits innerlich gekündigt

Ist es jedoch bereits soweit, dass Ihre Mitarbeiter die innere Kündigung ausgesprochen haben, können Sie dagegen nicht mehr vorbeugen. Versuchen Sie in diesen Fällen mit Ihren Mitarbeitern zu sprechen. Fordern Sie sie auf, ihre Probleme darzustellen. Akzeptieren Sie diese Aussagen und bitten Sie um Verbesserungsvorschläge. Seien Sie nicht zu nachsichtig und erklären Sie Ihrem Mitarbeiter, was für konkrete Verbesserungen seiner Leistungen Sie erwarten.

Quelle: https://www.vnrag.de/

Bildnachweise: © animaflora/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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