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Arbeitslosigkeit in Deutschland

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Arbeitslosigkeit in Deutschland
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Arbeitslosigkeit

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Arbeitslosigkeit in Deutschland

Welche Leistungen erhalten Menschen, die arbeitslos sind?

Wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann Arbeitslosengeld 1 beanspruchen. Näheres erfahren Sie hier.

Ich bin arbeitslos und krank. Bekomme ich trotzdem ALG 1?

Arbeitslose bleiben krankenversichert, wie Sie hier nachlesen können. Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit melden und spätestens nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Sie erhalten während Ihrer Krankheit für bis zu sechs Wochen ALG 1. Danach besteht normalerweise ein Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich bin arbeitslos und möchte Urlaub machen. Was muss ich beachten?

Während der Arbeitslosigkeit besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch wie bei einem Beschäftigungsverhältnis. Sie dürfen aber trotzdem Urlaub machen und verreisen, wenn Sie diese Ortsabwesenheit vorher bei der Agentur für Arbeit beantragen und diese zustimmt. In dieser Zeit erhalten Sie weiterhin ALG 1, aber nur für höchstens drei Wochen pro Kalenderjahr.

Bekomme ich Arbeitslosengeld 1, wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos werde?

ALG 1 setzt voraus, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre wenigstens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Bei einer sehr langen Elternzeit kann das problematisch sein. Denn Erziehungszeiten werden nur angerechnet, wenn der Sprössling noch keine drei Jahre alt ist. Und selbst wenn diese Anwartschaftszeit erfüllt ist, kann das ALG 1 geringer ausfallen. Denn die Arbeitsagentur kann zur Berechnung ein fiktives Arbeitsentgelt ansetzen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren weniger als 150 Tage gearbeitet haben.

Arbeitslosigkeit – eine Definition

Arbeitslosigkeit hat unterschiedliche Ursachen. Und sie kann jeden treffen.
Arbeitslosigkeit hat unterschiedliche Ursachen. Und sie kann jeden treffen.

Niemand ist davor gefeit, arbeitslos zu werden. Es kann jeden treffen – sei es, weil aufgrund der Digitalisierung und des verstärkten Einsatzes von Robotern, Maschinen und anderen Technologien Arbeitsplätze wegfallen oder weil z. B. aufgrund der Corona-Pandemie Unternehmen schließen müssen und damit deren Umsätze und folglich auch Arbeitsplätze wegbrechen.

Doch nicht jeder, der keinen Job hat, gilt auch automatisch als arbeitslos. Arbeitslosigkeit ist vielmehr nur dann gegeben, wenn eine arbeitsfähige Person im erwerbsfähigen Alter keinen Arbeitsplatz hat. Das heißt, der Betroffene muss mindestens 15 Jahre alt sein und darf das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Außerdem gelten Rentner, Studenten und Schüler grundsätzlich nicht als arbeitslos.

Arbeitslose in Deutschland können staatliche Hilfen beanspruchen. Wer plötzlich ohne Job dasteht, muss einige Dinge in die Wege leiten, um diese Leistungen zu erhalten und um das Beste aus der Situation herauszuholen. Welche Schritte Sie nun unternehmen sollten, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Staatliche Unterstützung bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld und Krankenversicherung

Arbeitslose Menschen erhalten Arbeitslosengeld. Sie sind weiterhin krankenversichert. Und mitunter finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung oder eine Umschulung, um damit den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben erwerbsfähige Menschen, die in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei sind folgende Ersatzzeiten anrechnungsfähig:

  • Mutterschaft und Kindererziehung, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist (Elternzeit)
  • Bezug von Krankengeld
  • Kurzarbeit
  • Freiwilligendienst
Erst arbeitslos, dann selbstständig? Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt es Einstiegsgeld und Gründerzuschuss.
Erst arbeitslos, dann selbstständig? Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt es Einstiegsgeld und Gründerzuschuss.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden – und zwar spätestens

  • drei Monate, bevor das befristete Arbeitsverhältnis endet bzw.
  • drei Tage, nachdem Sie die Kündigung bzw. Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten haben.

Normalerweise erhalten Sie bei dieser Gelegenheit einen Termin bei einem Berater der Arbeitsagentur, mit dem Sie alle weiteren Fragen zur Arbeitslosigkeit klären können.

Achtung! Wenn Sie sich verspätet arbeitssuchend melden, riskieren Sie eine einwöchige Sperrfrist, während der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch besteht die Gefahr, dass sich der Zeitraum für Ihren Leistungsbezug von Arbeitslosengeld verringert.

Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten, ist, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Folgende Unterlagen benötigen Sie hierfür:

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsvertrag oder Kündigung des Arbeitgebers
  • Lebenslauf

Außerdem müssen Sie Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen, in welchem auch Ihr beruflicher Werdegang in den letzten fünf Jahren abgefragt wird. Für die Beantragung benötigen Sie zwingend die Arbeitsbescheinigungen Ihres Arbeitgebers. Diese dient als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1.

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent des Netto-Entgelts bzw. 67 Prozent, wenn Sie ein Kind haben. Reicht diese Unterstützungsleistung nicht, können Sie gegebenenfalls zusätzlich Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen.

Arbeitslos: Gesetzliche Krankenversicherung bleibt bestehen

Krankenversicherung: Wer arbeitslos ist, bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Krankenversicherung: Wer arbeitslos ist, bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wer seine Arbeitslosigkeit ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit meldet und ALG 1 bezieht, behält seinen gesetzlichen Versicherungsschutz bei der Krankenkasse. Die Agentur übernimmt in diesem Fall die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Für arbeitslose Menschen besteht normalerweise eine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen, z. B. wenn jemand vor seiner Arbeitslosigkeit privat versichert war.

Gelingt die Befreiung von der Pflichtversicherung, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen für die private Krankenversicherung – jedoch gewöhnlich nur in der Höhe, wie sie im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden. Privat Versicherte können mitunter in einen Basistarif wechseln.

Weiterbildungen und Umschulungen während der Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos ist, sollte diese Zeit gut nutzen, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Beratungsgespräche mit dem Arbeitsvermittler bilden eine gute Gelegenheit, um Förderungs- und Hilfsangebote anzusprechen, z. B. für ein Bewerbungscoaching oder konkrete Weiterbildungen.

Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen zu 100 Prozent, wenn dadurch die Chance einer Wiedereingliederung erhöht wird. Wenn Sie also eine zu Ihrem bisherigen Berufsweg passende Weiterbildung gefunden haben, die Ihre Qualifikationen erweitert oder vertieft, sollten Sie sich nicht scheuen, bei Ihrem Arbeitsvermittler nach einem entsprechenden Bildungsgutschein zu fragen.

Arten der Arbeitslosigkeit

Verdeckte Arbeitslosigkeit: Viele Menschen, die Arbeit suchen, tauchen nicht in den Arbeitslosenstatistiken auf.
Verdeckte Arbeitslosigkeit: Viele Menschen, die Arbeit suchen, tauchen nicht in den Arbeitslosenstatistiken auf.

Arbeitslose wird es immer geben – das Phänomen lässt sich im Arbeits- und Wirtschaftsleben einfach nicht vermeiden. Fachkreise sprechen in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Sockelarbeitslosigkeit. Es gibt verschiedene Gründe und Ursachen für Arbeitslosigkeit:

  • Die friktionelle Arbeitslosigkeit bezeichnet die Beschäftigungslosigkeit zwischen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und dem Finden einer neuen Arbeitsstelle. Sie lässt sich häufig nicht vermeiden, auch wenn sie häufig nur von kurzer Dauer ist.
  • Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit hat, wie der Name schon sagt, ihre Ursache in der schwächelnden Konjunktur. Erwirtschaften Unternehmen weniger Umsatz, kann dies zu einer Entlassung von Arbeitskräften führen, die bei einem neuen Wirtschaftsaufschwung wieder eingestellt werden.
  • Die strukturelle Arbeitslosigkeit hat ihre Ursache in einem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften. Meistens beschränkt sich dieses Phänomen auf strukturschwache Regionen, in denen beispielsweise wenige Unternehmen angesiedelt sind oder ein Fachkräftemangel herrscht, weil die dort Arbeitssuchenden nicht die gewünschten Qualifikationen mitbringen. In gewisser Weise lässt sich auch die regionale Arbeitslosigkeit in diesen Bereich einordnen, die etwa dadurch entsteht, dass jemand, der arbeitslos ist und in einer strukturschwachen Gegend wohnt, nicht gewillt ist, für eine Arbeitsstelle in eine andere Region zu ziehen.
  • Die sektorale Arbeitslosigkeit hängt u. a. mit dem Wandel Deutschlands von einer Agrar- zur Dienstleistungswirtschaft zusammen. Brechen in einem Sektor Arbeitsplätze weg, werden dort immer mehr Menschen arbeitslos. Zwar entstehen aufgrund technologischer Entwicklungen neue Jobs in einem anderen Sektor. Doch den Betroffenen ist es nicht immer möglich, von Sektor zu Sektor zu wechseln, weil es beispielsweise an den notwendigen Kenntnissen und Qualifikationen fehlt. Es lassen sich übrigens drei Sektoren unterscheiden: Landwirtschaft, Produktion und Dienstleistung.
  • Die saisonale Arbeitslosigkeit beruht auf Klimabedingungen oder Schwankungen bei der Nachfrage z. B. bestimmter Dienstleistungen. So gibt es beispielsweise im Winter in der Landwirtschaft kaum Arbeit. Auch in der Baubranche sinkt die Nachfrage nach Arbeitskräften während der kalten Jahreszeit und ebenso im Tourismusbereich während der Nebensaison.
  • Die technologische Arbeitslosigkeit betrifft Menschen, die durch den Einsatz von Maschinen oder Software ihre Beschäftigung verloren haben. Durch die zunehmende Digitalisierung sind immer mehr Arbeitsplätze von einer Automatisierung bedroht.
  • Die institutionelle Arbeitslosigkeit ist auf arbeits- und sozialrechtliche Regelungen zurückzuführen. So kann etwa ein hohes Arbeitslosengeld dazu führen, dass jemand, der arbeitslos ist, wenig motiviert ist, sich einen neuen Job zu suchen, insbesondere wenn er nur wenig verdienen würde.

Jugendarbeitslosigkeit – jung, dynamisch und wo bleibt der Erfolg?

Arbeitslos und schwanger: Werdende Mütter können Mehrbedarf beantragen.
Arbeitslos und schwanger: Werdende Mütter können Mehrbedarf beantragen.

Zu den besonderen Formen der Arbeitslosigkeit zählt die Beschäftigungslosigkeit junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren. Deren Situation ist oft darauf zurückzuführen, dass sie nach ihrem Schulabschluss …

  • entweder keine Ausbildung finden,
  • trotz Ausbildung keinen Job bekommen oder
  • ein befristetes Arbeitsverhältnis endet.

Das wiederum kann einerseits an einer ungünstigen Entwicklung der Wirtschaft liegen. Häufig fehlt es den Jugendlichen und Heranwachsenden aber auch an den notwendigen Fähigkeiten oder Qualifikationen. Nur wenige Unternehmen sind bereit, junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit schlechten Noten auszubilden oder einzustellen.

Arbeitslos nach dem Studium“ ist ebenfalls kein seltenes Phänomen. Damit stehen Absolventen allerdings nicht allein da. Der Übergang vom Studium ins Berufsleben erfolgt nicht immer nahtlos. Doch den meisten gelingt es, nach wenigen Monaten der Arbeitslosigkeit oder spätestens nach einem Jahr, einen Arbeitsplatz zu finden.

Wer direkt nach dem Studium arbeitslos wird, hat normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sondern kann allenfalls ALG 2 (Hartz 4) beantragen.

Sie können sich aber auch ohne Antrag auf ALG 2 arbeitslos melden. Das hat den Vorteil, dass das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bei der Jobsuche helfen, etwa durch die Übernahme von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Allerdings müssen Sie sich dann auch auf Jobvorschläge bewerben und zu den Beratungsterminen erscheinen. Und Sie dürfen einen zumutbaren Arbeitsplatz nicht ablehnen, selbst dann nicht, wenn er nicht den eigenen Vorstellungen oder (höheren) Qualifikation entspricht.

Gesellschaftliche und individuelle Folgen von Arbeitslosigkeit

Gesundheitliche Folgen der Arbeitslosigkeit sind z B. Schlafstörungen und Depressionen.
Gesundheitliche Folgen der Arbeitslosigkeit sind z B. Schlafstörungen und Depressionen.

Wer bereits einmal arbeitslos war, kennt das Gefühl, das damit einhergeht, und die Folgen. Der Wegfall eines Teils des Einkommens und die mit der Beschäftigungslosigkeit einhergehenden Unsicherheiten und Existenzängste sind nicht zu unterschätzen. Hinzu kommen noch die folgenden Aspekte:

  • Ein Job schafft Struktur, einen geregelten Tagesablauf, der plötzlich wegfällt. Wer nicht aufpasst und in den Tag hineinlebt, verliert diese Struktur.
  • Im Idealfall bietet ein Arbeitsplatz die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln, zu lernen und vielleicht sogar sich selbst zu verwirklichen. Auch diese positiven Auswirkungen fehlen – ebenso wie das mit der Arbeit verbundene Ansehen.
  • Neben der Familie und dem Freundeskreis bietet der eigene Beruf viele Möglichkeiten, neue Menschen kennenzulernen. Wer arbeitslos ist, verliert mitunter Kontakte.

Auf Dauer kann sich Arbeitslosigkeit auf die (psychische) Gesundheit auswirken. Damit es gar nicht erst dazu kommt – nutzen Sie Ihre Situation als Chance, um sich – z. B. mithilfe von Weiterbildungen – besser zu qualifizieren. Solche Kurse und Seminare sind auch gute Gelegenheiten, um neue Kontakte zu knüpfen und wieder Struktur in den Tag zu bringen. Feilen Sie an Ihren Bewerbungen, werten Sie Vorstellungsgespräche aus, nutzen Sie jede Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.

Neben den persönlichen Auswirkungen kann (massive) Arbeitslosigkeit auch Folgen für die Gesellschaft haben, z. B.:

  • weniger Sozialabgaben und Steuereinnahmen
  • höhere Kosten für Arbeitslosengeld und andere Leistungen
  • weniger Konsum – mit Folgen für die Konjunktur
  • steigende Kriminalität
  • politische Instabilität

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Franziska L.

Franziska recherchiert und schreibt seit 2017 für betriebsausgabe.de. Ihre Themenschwerpunkte liegen hauptsächlich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen sowie der Altersvorsorge.