Ja, in Deutschland besteht die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Einzelne Personengruppen können sich auch freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Im Schnitt liegt der für die Krankenversicherung entstehende Beitragssatz bei 160 bis 770 Euro monatlich. Mehr zur Ermittlung der Beitragshöhe erfahren Sie hier.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können Sie die Beiträge zur Krankenversicherung in aller Regel vollständig steuerlich absetzen – inklusive Zusatzbeiträgen sowie zur Pflegeversicherung. Anders hingegen sieht es aus, wenn Sie eine private Krankenversicherung absetzen wollen. Hier ist es aufgrund der Zusatzleistungen häufig kompliziert zu bewerten, welche erbrachten Leistungen absetzbar sind oder nicht.
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Krankenversicherung in Deutschland Pflicht
Die Krankenversicherung gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherung. Diese regulieren die Absicherung von Arbeitnehmern etwa im Krankheitsfall oder bei Unfällen. Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist jedoch nicht für alle Arbeitnehmer und Personen vorgeschrieben. Anders sieht das bei der Krankenversicherung aus.
Jede Person, mit Wohnsitz in Deutschland, muss krankenversichert sein. Das dient zum einen dem Schutz der Gesundheitsdienstleister vor ausbleibenden Zahlungen für einzelne Leistungen, zum anderen aber auch der Absicherung der Versicherten selbst. Denn die Kosten für Heilbehandlungen können enorm sein, das Verschuldungsrisiko bei einer fehlenden Versicherung wäre sehr hoch. Zudem trägt die Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit auch den Lohnausgleich über Zahlung von Krankengeld.
Der Großteil der deutschen Bevölkerung – zirka 87 % – ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Personen, deren jährliches Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro in 2024 liegt, können eine private Krankenversicherung wählen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Rentner, Studierende und Arbeitslose regelmäßig pflichtversichert. Ehepartner und Kinder können in der GKV auch durch eine Familienversicherung mitversichert sein.
Freiwillige Krankenversicherung
Einzelne Gruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann frei entscheiden, ob sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Wählen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung, sind sie in dieser freiwillig gesetzlich versichert. U. a. folgende Personengruppen können die freiwillige gesetzliche KV wählen:
- Personen mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze
- Beamte
- Selbstständige (hauptberuflich)
- Studenten, die nicht mehr die Voraussetzungen für die Studierendenversicherung erfüllen
- Rentner, die die Voraussetzung für die Krankenversicherung für Rentner nicht mehr erfüllen
- Personen, die nicht mehr familienversichert sind
- Kinder ohne Familienversicherung bzw. mit Eltern, die privat versichert sind
Wichtig! In jedem Fall muss auch bei der Befreiung von der Versicherungspflicht eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Es besteht hier lediglich Wahlfreiheit, ob Sie eine private Krankenversicherung oder lieber freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung bleiben wollen.
Wonach richtet sich der Beitragssatz bei der Krankenversicherung?
Der für die gesetzliche oder private Krankenversicherung anfallende Beitrag richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen des Versicherten. Neben dem Entgelt aus einer Anstellung zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen zum Beispiel auch Renten sowie Einkünfte aus Selbstständigkeit, die neben Rentenbezügen erwirtschaftet werden.
Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei für alle 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. 7,3 Prozent entrichtet der Arbeitgeber. Darüber hinaus kann für die Krankenversicherung ein Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangt werden (im Schnitt 1,51 Prozent). In der Regel entstehen für die Krankenversicherung monatlich Kosten zwischen 160 und 770 Euro.
Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr in die Krankenversicherung ein, Menschen mit weniger Gehalt geringere Beträge. Am Ende profitieren jedoch alle in gleichem Maße von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch dieselbe gesundheitliche Grundversorgung. Die Krankenversicherung basiert also auf dem Solidaritätsprinzip.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitragssatz hingegen nicht nach dem Einkommen des Betroffenen, sondern stattdessen u. a. nach dem Alter, dem Gesundheitszustand sowie den gewünschten Leistungen.
Wichtig! Bei der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2024 bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich). Darüberhinausgehende Einkünfte werden bei der Berechnung des Beitrags für die Krankenversicherung nicht mehr berücksichtigt.
Wie können Sie die Krankenversicherung wechseln?
Der Wechsel der Krankenversicherung ist Ihnen stets gestattet. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate zum Monatsende. In der neuen Krankenversicherung müssen Sie hiernach jedoch in aller Regel mindestens 18 Monate versichert sein, bevor ein erneuter Wechsel möglich ist.
Eine Ausnahme gilt zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer. Diese kann ein Sonderkündigungsrecht begründen. Auch hier gilt jedoch, wollen Sie die Krankenversicherung kündigen, eine Frist von zwei Monaten. Außerdem müssen Sie die Sonderkündigung bis zum Ende des Monats einreichen, in dem Sie von der Erhöhung der Zusatzbeiträge von Ihrer Krankenversicherung in Kenntnis gesetzt wurden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag dann dennoch zahlen.
Die Kündigungsfrist soll gewährleisten, dass ein lückenloser Versicherungsstatus besteht. Nach der Kündigung bleibt dem ehemals Versicherten so nämlich genug Zeit, um eine neue Krankenversicherung abzuschließen.
Wichtig! Ab 55 ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Krankenversicherung: Vergleich der Leistungen kann sich lohnen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist grundlegend gleich. Zum Leistungskatalog zählen grundsätzlich:
- Behandlungen bei Hausarzt oder Facharzt
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung beim Psychotherapeuten (sofern dieser eine Kassenzulassung hat)
- zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung (für Zahnersatz festgelegte Zuschüsse)
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Vorsorgeuntersuchungen
- Früherkennungsuntersuchungen
- notwendige Impfungen
- Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt
- verschreibungspflichtige Medikamente (mit wenigen Ausnahmen)
- medizinische Hilfsmittel, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind (z. B. Prothesen, Hörgeräte)
Daneben bieten alle Versicherer mitunter Sonder- oder Bonusprogramme an. Auch besondere Zusatzleistungen können möglich sein. Sind Sie interessiert an einem Wechsel der Krankenversicherung, sollten Sie daher insbesondere einen Blick auf mögliche Zusatzleistungen und Sonderprogramme bei den einzelnen Trägern achten (z. B. Sportprogramme, Präventionskurse, Reiseimpfungen).
Und auch ein Blick auf die Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherer kann sich lohnen. Diese liegen im Schnitt bei 1,3 Prozent, können aber je nach Versicherer variieren. Unter Umständen ließe sich hier ggf. Geld sparen.
Ist bei Reisen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig?
Was ist nun bei Reisen ins Ausland? Ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll? Die gesetzliche Krankenversicherung kommt bei Schäden im Ausland nur für die Kosten auf, wenn es sich bei Ihrem Reiseziel um einen Staat im sogenannten Schengenraum handelt. Hierzu zählen die meisten europäischen Länder. Allerdings leistet die GKV in aller Regel keine Erstattung für einen möglicherweise erforderlichen Rücktransport nach Deutschland. Diese Krankentransporte können durchaus mehrere Tausend Euro kosten und so schnell existenzbedrohend werden.
Zudem tragen die gesetzlichen Versicherungen in aller Regel nur die in Deutschland für Heilbehandlung entstehenden Standardsätze. Gehen die im Ausland entstehenden Kosten hierüber hinaus, müssen Versicherte die Differenz schlimmstenfalls selbst tragen.
Auch deshalb kann der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung also sinnvoll sein. Die Versicherungsdauer ist dabei zumeist begrenzt, die Krankenversicherung läuft nach dem gewählten Zeitraum in aller Regel automatisch aus. Die Kosten für diese zusätzliche private Reisekrankenversicherung sind zudem vergleichsweise sehr niedrig (im Schnitt zwischen 10 bis 30 Euro Jahresbeitrag).