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Wann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist
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Die Auslandskrankenversicherung hat sich im Laufe der Jahre zu einer der wichtigsten Zusatzversicherungen im Bereich der PKV entwickeln können. Sie soll die Absicherung von Krankheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten ergänzen beziehungsweise optimieren.

Angeboten wird die Auslandskrankenversicherung von den meisten Versicherungsgesellschaften für wenige Euro im Jahr. Doch für wen ist diese Krankenzusatzversicherung wirklich sinnvoll?

Welchen Schutz bietet die Auslandskrankenversicherung?

Je nach Anbieter bietet die Auslandskrankenversicherung verschiedene Leistungen für Versicherungsnehmer an. Die Leistungen beziehen sich dabei immer auf den Aufenthalt in anderen Ländern, also außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusatzkrankenversicherung für das Ausland umfasst dabei die Leistungen, die der Betroffene ohne diese im Ausland nicht erhalten würde. Bei einer normalen Krankenversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, sind im Ausland ausschließlich Leistungen abgesichert, die in dem jeweiligen Land als Standard angesehen werden und auch für die Einheimischen zur Verfügung stehen. Durch den Versicherungsschutz bei der Auslandskrankenversicherung kann man diese Leistungen dem deutschen Standard anpassen und somit mit einer umfangreicheren medizinischen Versorgung rechnen.

Wer sollte eine Auslandskrankenversicherung nutzen?

Grundsätzlich bietet sich eine Auslandskrankenversicherung für jeden an, der einen Aufenthalt im Ausland verbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise handelt. Die Kosten der Auslandskrankenversicherung sind sehr gering und schlagen mit rund sechs Euro pro Erwachsenen zu Buche. Grundsätzlich sollte die Auslandskrankenversicherung nicht nur für Erwachsene abgeschlossen werden. Auch die Zusatzversicherung für Kinder ist unerlässlich. Des Weiteren sollten Fachkräfte, die in anderen Ländern für ein Unternehmen tätig sind, auf diese Absicherung Wert legen. Grundsätzlich ist die Auslandskrankenversicherung nicht in der GKV enthalten. Private Krankenversicherungen können sie hingegen als Baustein umfassen.

Quelle: http://www.stern.de


Bildnachweise: © M.Dörr & M.Frommherz/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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