≡ Menu

Fahrkarten Vorsteuerabzug möglich?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen)
Fahrkarten Vorsteuerabzug möglich?
Loading...
Vorsteuer bei Fahrkarten abziehen

Hast Du Fragen?

Fahrkarten Vorsteuerabzug möglich?

Vorsteuerabzug bei Fahrkarten?

Nicht nur bei umweltbewussten Unternehmern kommt es vor, dass sie aus betrieblichen Gründen auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, kann hier ggfs. Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden. Hier gilt die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass bei der Fahrkarte Umsatzsteuer erhoben wurde. Wo keine Steuer bezahlt wurde, lässt sich keine Steuer zurückholen.

Unter welchen Umständen eine Fahrkarte eine Betriebsausgabe, bei der Steuern geltend gemacht werden können ist, regelt § 34 UStDV:

“(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden
  2. das Ausstellungsdatum
  3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe
  4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes unterliegt und
  5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes einen Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr.

Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden.

(2) Fahrausweise für eine grenzüberschreitende Beförderung im Personenverkehr und im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr gelten nur dann als Rechnung im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn eine Bescheinigung des Beförderungsunternehmers oder seines Beauftragten darüber vorliegt, welcher Anteil des Beförderungspreises auf die Strecke im Inland entfällt. In der Bescheinigung ist der Steuersatz anzugeben, der auf den auf das Inland entfallenden Teil der Beförderungsleistung anzuwenden ist.”

Also ist der Steuersatz abhängig von der Beförderungsstrecke, bis 50 km ist ein Vorsteuerabzug von 7% vorgesehen. Abgesehen davon, ist es natürlich jedem Unternehmen, egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht, möglich, die Fahrkarte als Betriebsausgabe zu verbuchen.

Bildnachweise: visualpower - fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Abgeltungsteuer – Was ist das? Grundsätzlich ist unter einer Abgeltungsteuer eine Quellensteuer zu verstehen. Der…

  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland…

  • Weiterführende Ratgeber Schnell viel Geld sparen Was sind Betriebskosten? Betriebskosten für eine ordnungsgemäße Buchhaltung aufschlüsseln…

  • Beim Ansatz von Kosten für die Fortbildung oder Weiterbildung ist prinzipiell zwischen Kosten für Arbeitnehmer…

  • Krankenversicherung & Familienversicherung: Infos rund um die Absicherung im Krankheitsfall in Deutschland Ist es Pflicht,…

  • Was ist eine Umsatzsteuer-ID? Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (in Deutschland auch kurz USt-ID) ist ähnlich der lebenslangen…

  • Was ist der Splittingtarif? Der Splittingtarif ist das Gegenstück zum Grundtarif. Er gilt normalerweise als…

  • Der einfachste Weg, in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Gewinn aufzuteilen, ist, ihn gleichermaßen…

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.