≡ Menu

Abgeltungsteuer

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Juli 2017

Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer – Was ist das?

Grundsätzlich ist unter einer Abgeltungsteuer eine Quellensteuer zu verstehen. Der Steuerabzug erfolgt direkt durch die auszahlende Stelle und macht eine weitere Veranlagung des Empfängers überflüssig. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer in ihren unterschiedlichen Ausführungen als Abgeltungsteuer gestaltet. Darüber hinaus sind bestimmte Steuerabzüge bei beschränkt steuerpflichtigen Personen oder Körperschaften als Abgeltungsteuer konzipiert. Auch bestimmte Vorfälle im Bereich der Lohnsteuer sind seit der Unternehmensteuerreform 2008 als Abgeltungsteuer konzipiert.

Abgeltungsteuersatz, Abgeltungsteuer
Mit der Abgeltungsteuer werden bestimmte Kapitaleinkünfte pauschal, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz herangezogen: Stockfotos-MG – Fotolia.com

Genauere Informationen finden Sie in den Einträgen:

Bildnachweise: Mit der Abgeltungsteuer werden bestimmte Kapitaleinkünfte pauschal, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz herangezogen: Stockfotos-MG - Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland…

  • Beim Ansatz von Kosten für die Fortbildung oder Weiterbildung ist prinzipiell zwischen Kosten für Arbeitnehmer…

  • Was ist der Splittingtarif? Der Splittingtarif ist das Gegenstück zum Grundtarif. Er gilt normalerweise als…

  • Der einfachste Weg, in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Gewinn aufzuteilen, ist, ihn gleichermaßen…

  • Was ist die Versicherungssteuer? In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine Vielzahl verschiedener Steuern. Die Versicherungssteuer…

  • Der Begriff Vorsteuer bezieht sich ebenso wie der Begriff Umsatzsteuer auf ein und dieselbe Steuer,…

  • Jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, muss in seinen Rechnungen die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe…

  • Was ist eine Betriebsausgabenpauschale? Nach deutschem Recht sind nur solche Aufwendungen Betriebsausgaben, die auch tatsächlich…

Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.