Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Juli 2017
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Abgeltungsteuer
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Abgeltungsteuer
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Abgeltungsteuer – Was ist das?
Grundsätzlich ist unter einer Abgeltungsteuer eine Quellensteuer zu verstehen. Der Steuerabzug erfolgt direkt durch die auszahlende Stelle und macht eine weitere Veranlagung des Empfängers überflüssig. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer in ihren unterschiedlichen Ausführungen als Abgeltungsteuer gestaltet. Darüber hinaus sind bestimmte Steuerabzüge bei beschränkt steuerpflichtigen Personen oder Körperschaften als Abgeltungsteuer konzipiert. Auch bestimmte Vorfälle im Bereich der Lohnsteuer sind seit der Unternehmensteuerreform 2008 als Abgeltungsteuer konzipiert.
Mit der Abgeltungsteuer werden bestimmte Kapitaleinkünfte pauschal, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz herangezogen: Stockfotos-MG – Fotolia.com
Genauere Informationen finden Sie in den Einträgen:
Bildnachweise: Mit der Abgeltungsteuer werden bestimmte Kapitaleinkünfte pauschal, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz herangezogen: Stockfotos-MG - Fotolia.com
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.